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Ungleichgewichte vermeiden

In Lüneburg sollen die Schulbezirke neu geordnet werden

Mit der Neuordnung der Schulbezirke soll auch der Erhalte der Schülerzahlen für die Hermann-Löns-Schule gesichert werden. Foto: LGheuteLüneburg, 01.10.2019 - Die Schulbezirke in Lüneburg sollen neu geordnet werden. Das sieht ein Beschluss vor, den kürzlich der Schulausschuss traf. Als Grund wurde das entstandene Ungleichgewicht der Schülerzahlen in den verschiedenen Schulbezirken der Stadt genannt. Dies werde zum Teil auf demografische Entwicklungen und die Entstehung neuer Wohngebiete zurückgeführt, teilte die Verwaltung mit. Hinzu komme, dass die IGS am Kreideberg, die im August startete, Kinder aus dem Einzugsbereich von Stadt und Landkreis aufnehmen und deshalb einen entsprechenden Schulbezirk erhalten soll.

Erste Gespräche zu einer Änderung der Schulbezirkssatzung hatten bereits im November 2017 stattgefunden. In seiner Sitzung am Dienstag, 24. September, fand der Schulausschuss nun zu einer Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt.

Wie Sozialdezernentin Pia Steinrücke ausführte, bilde die Satzung vor allem vier zentrale Anliegen der Hansestadt als Schulträger ab: Sicherung der vorgesehenen Zügigkeit (der Anzahl der Klassen pro Klassenstufe) der Schulen, soziale Durchmischung der Schülerschaft, zumutbare Schulwege und Qualitätssicherung. 

Laut Schülerzahlenprognosen seien diese Ziele gefährdet, konkret drohten die Grundschule Häcklingen und die Heiligengeist-Schule in die Zweizügigkeit abzurutschen; an der Hermann-Löns-Schule ist das bereits der Fall. "Wenn wir durch eine Anpassung der Schulbezirke nicht nachsteuern, könnten wir Gefahr laufen, die in Frage stehenden Schulen ungewollt herunterzuwirtschaften, da zu geringe Schülerzahlen den Wegfall der Konrektorenstelle, von Lehrerstunden und eine schlechtere personelle Ausstattung bedeuten", erklärte die Sozialdezernentin. Deshalb müssten die Schülerströme behutsam umgelenkt werden, um langfristig Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Schulen sichern zu können.

Der Stadtelternrat hatte hierzu die Möglichkeit von Mischbezirken in die Diskussion gebracht. Speziell das Wohngebiet Rosenkamp (bisher Einzugsbereich Grundschule Hasenburger Berg) böte sich dafür jedoch nicht an: Wolle man die Grundschule Häcklingen in ihrem Bestand sichern, brauche man Planungssicherheit, so Steinrücke. Diese könne ein Mischbezirk weder den Eltern noch den betreffenden Schulen geben. Das habe laut Verwaltung auch den Stadtelternrat überzeugt, sodass der Ausschuss die Empfehlung aussprach, den Rosenkamp stattdessen der Häcklinger Schule zuzuschlagen. Das Gebiet Teufelsküche – es stand in der Diskussion, der Hermann-Löns-Schule zugeordnet zu werden – soll hingegen bei der Grundschule Hasenburger Berg verbleiben. Angesichts der aktuellen Zahlenentwicklung der Schüler in diesem Bereich würde die Zuordnung des Gebiets Teufelsküche zur Hermann-Löns-Schule "nicht helfen". 

Die Hermann-Löns-Schule weise zwar gute Prognosen ab dem Schuljahr 2022/2023 auf, kurzfristig sähen die Zahlen allerdings etwas ernüchternder aus. Aus diesem Grund sei bereits die Konrektorenstelle an der Schule weggefallen, bei Einzügigkeit wäre ebenfalls die Stelle für die Schulleitung bedroht. "Wir werden prüfen, ob sich eventuelle Folgen der schrumpfenden Schülerzahlen für die Hermann-Löns-Schule mittelfristig abmildern lassen", sagte Steinrücke. "Eine Vakanz wollen wir unbedingt vermeiden – hierzu werden wir mit der Landesschulbehörde und dem Schulvorstand Gespräche führen. Wir wollen gemeinsam eine Lösung für die Hermann-Löns-Schule entwickeln, damit diese auch weiterhin gute Bildungsarbeit leisten kann."

Die Grundschule Hasenburger Berg wird durch die Veränderungen zeitweise dreizügig werden. Dies habe jedoch keine Qualitätsverluste wie den Wegfall der Konrektorenstelle zur Folge. Ganz im Gegenteil: Eine Entlastung der Schülerzahlen ermögliche der Schule, "räumliche Kapazitäten für Differenzierungsangebote zu nutzen. Auch kleinere Klassengrößen steigern aus Sicht aller Beteiligten die Qualität", fasste die Sozialdezernentin die positiven Aspekte einer Satzungsänderung zusammen. Diese soll am 22. Oktober im Verwaltungsausschuss beraten und anschließend am 24. Oktober im Rat endgültig beschieden werden. Inkrafttreten soll sie ab dem kommenden Schuljahr 2020/2021.