Modell-Entwurf fürs neue Erbbaurecht geht in die nächste Phase – Drei Termine für Betroffene
Lüneburg, 15.08.2025 - Kann es einen Kompromiss beim Streit um den gestiegenen Erbbauzins geben und wie könnte dieser aussehen? Darum geht es in dem "Lüneburger Erbbaurecht-Modell", an dem eine Arbeitsgemeinschaft des Rates der Stadt arbeitet, seit die Kritik seitens der Erbbau-Berechtigten wegen des teils extrem gestiegenen Erbbauzinses nach Ablauf der bisherigen Verträge nicht abebbte. Ein erster Entwurf für das Lüneburger Modell liegt bereits vor. Dieser soll nun einem "Realitäts-Check" unterzogen werden.
"Fair, transparent und gemeinwohlorientiert" – so soll das Lüneburger Erbbaurecht-Modell werden, das die Arbeitsgemeinschaft Erbbau des Rates der Stadt gegenwärtig entwickelt. Der aktuell vorliegende Entwurf für das Lüneburger Modell sieht unter anderem eine deutliche Senkung des Erbbauzinses für Grundstücke mit Wohnbebauung und eine Vielzahl von zinsmindernden Sondertatbeständen vor. Bestimmte Gruppen wie Senioren oder Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind können im gegenwärtigen Modellentwurf mit einer weiteren Vergünstigung rechnen.
Ob der Entwurf den Zielen des Modells entspricht und von den Betroffenen auch angenommen wird, soll nun mittels eines "Realitäts-Checks" untersucht werden. "Wir haben den jetzt vorliegenden Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft intensiv diskutiert. Wir möchten erklären, ein Echo von konkret Betroffenen einholen und Hinweise aufnehmen", sagt Stadtkämmerer Matthias Rink. Dafür lädt das Team der Lüneburger Erbbaurechtsverwaltung an drei Terminen in den Dialograum in der Innenstadt, Grapengießerstraße 47, ein:
- Mittwoch, 20. August, 9 - 13 Uhr
- Dienstag, 26. August, 13 - 16.30 Uhr
- Samstag, 6. September, 10 - 14 Uhr
Vor Ort vergleichen Verwaltungsmitarbeiter die Rechnungen nach dem aktuell gültigen Modell und nach dem Entwurf für das neue Lüneburger Modell miteinander und nehmen das Feedback der Betroffenen für die weitere Diskussion auf. Erbbauberechtigte, die an einem der Termine teilnehmen möchten, sollten ihren Personalausweis sowie ihren aktuellen Erbbaurechtsvertrag mitbringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Stadt Lüneburg bewirtschaftet insgesamt rund 2.000 Erbbaurechte. Davon entfallen circa 1.200 auf die Stiftungen Hospital Zum Graal, Hospital Zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, unter Berücksichtigung der gestiegenen Bodenrichtwerte die zukünftigen Preissprünge im Zuge der Erneuerungen von Erbbaurechten nachvollziehbar und fair zu halten. Die Arbeitsgemeinschaft Erbbau besteht aus Stadtkämmerer Matthias Rink und je einer vertretenden Person je Fraktion/Gruppe im Rat der Hansestadt Lüneburg.