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Gefährliche Autobahn-Wurfattacken haben Folgen

Staatsanwaltschaft Lüneburg erhebt Anklage gegen zwei Männer wegen versuchten Mordes

Lüneburg, 30.09.2025 - Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat Anklage erhoben gegen einen 32-jährigen und einen 22-jährigen Mann unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in einer Mehrzahl von Fällen. Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, an mehreren Tagen Ende Mai/Anfang Juni diesen Jahres jeweils in den Abendstunden oder in der Nacht massive Gegenstände, darunter Warnbaken-Füße, eine Betonplatte, Steine und einen Baumstamm, von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn, zum Teil auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen zu haben (LGheute berichtete).

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeschuldigten dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es zu Unfällen mit Verletzten und sogar zu tödlichen Unfällen kommen würde. Beweggrund der Angeschuldigten soll gewesen sein, im Anschluss an ein Unfallereignis vor Ort als technische oder medizinische Ersthelfer auftreten zu können und dadurch das eigene Selbstwertgefühl zu steigern. Durch die Taten kam es zu Sach- und geringgradigeren Personenschäden, glücklicherweise jedoch nicht zu Todesfällen. 

Die beiden Angeschuldigten sind angeklagt, in acht Fällen gemeinschaftlich gehandelt zu haben, namentlich bei Taten am 12. Mai an der A1 in Elsdorf sowie an der A29 im Bereich Großenkneten, am 1. Juni an zwei Brücken über die A71, in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni an zwei Stellen an der A7 in den Bereichen Seevetal und Soltau sowie am Abend des 3. Juni an der A1 im Landkreis Rotenburg/Wümme.

Dem 22-Jährigen werden darüber hinaus entsprechende Taten am 16. Mai an der A7 in Schwarmstedt und am 5. Juni an der A4 in Eisenach, dem 32-jährigen eine gleichgelagerte Tat am 31. Mai an der A73 bei Eggolsheim zur Last gelegt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft stellt das Verhalten der Angeschuldigten in jedem der vorgenannten Fälle hinreichend sicher ein Handeln mit gemeingefährlichen Mitteln, ein heimtückisches Agieren und eine Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen dar, weswegen bezüglich jeder der Taten unter anderem der Vorwurf des versuchten Mordes erhoben wird.

Beide Angeschuldigte befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Soltau in dieser Sache bereits seit Anfang Juni in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat mit Anklageerhebung Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. 

 

 

 

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