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Neue Trinkwasserverordnung soll vor Legionellen schützen

Hansestadt, 30.10.2011 - Ab dem 1. November 2011 müssen öffentlich oder gewerblich genutzte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, insbesondere in Mietwohnungen, Hotels, Krankenhäusern, Schulen und Sportanlagen, beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Hierauf hat die Stadtverwaltung noch einmal hingewiesen. Zudem müssen die Betreiber das Trinkwasser aus diesen Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Das schreibt die Neufassung der Trinkwasserverordnung vor, die Anfang November in Kraft tritt.

„Legionellen sind Krankheitserreger, die vor allem im warmen Wasser vorkommen“, erklärt Matthias Wilder vom Fachdienst Gesundheit des Landkreises Lüneburg, „wird das Wasser vernebelt und eingeatmet, beispielsweise beim Duschen, können Legionellen vom Körper aufgenommen werden und eine Lungenentzündung oder das grippeartige Pontiac-Fieber auslösen.“

In der aktuellen CAPNetz-Studie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wurden ambulant erworbene Lungenentzündungen untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass jährlich etwa 15.000 bis 30.000 Menschen in Deutschland an einer durch Legionellen verursachten Lungenentzündung erkranken. Der Anteil der Sterblichkeit liegt nach der Studie bei sechs bis acht Prozent.

Nähere Informationen zur neuen Anzeige- und Untersuchungspflicht erhalten Interessierte beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Gesundheit, Matthias Wilder, Telefon 04131 26-1491.