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Leise Hoffnung für Lüneburgs Händler

Erweiterung des Designer Outlets Soltau verstößt gegen Vorgaben – Hannover kann trotzdem genehmigen

So haben es Lüneburgs Einzelhändler am liebsten: volle Einkaufsmeilen wie hier die Bäckerstraße. Foto: LGheuteLüneburg, 04.04.2023 - Kommt die Erweiterung des künstlichen Einkaufsparadieses bei Soltau, genannt Designer Outlet Soltau, nun doch? Für Lüneburg keine unbedeutsame Frage, schließlich könnte es wichtige Kaufkraft aus der Hansestadt abziehen. Aufklärung erhoffen sich deshalb viele von einem Raumordnungsverfahren, das vom Amt für regionale Landesentwicklung durchgeführt wurde. Das Ergebnis liegt nun vor – und lässt Fragen offen.

"Nur in Teilen" stimme die geplante Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) mit den Erfordernissen der Raumordnung überein, so lautet das Fazit des Amts für regionale Landesentwicklung (ArL) aus dem Mitte März abgeschlossenen Raumordnungsverfahren. Kernbotschaft: Eine erhebliche Beeinträchtigung der Innenstädte in der Region sei durch die Erweiterung zwar nicht zu erwarten, das "Beeinträchtigungsverbot" des Landes-Raumordnungsprogramms werde eingehalten.

Wie berichtet, will das DOS seine Verkaufsflächen von derzeit 9.900 auf 15.000 m² Verkaufsfläche erweitern – ein Vorhaben, das nicht nur in Lüneburg die Alarmglocken schlagen lässt. Denn die Center-Erweiterung könnte sich nachteilig auf den Einzelhandel, die Innenstädte und den Tourismus in der gesamten Region auswirken (LGheute berichtete). 

Doch es gibt auch Hinderungsgründe. Denn das Vorhaben verstößt laut ArL aufgrund seiner randständigen Lage gegen zwei andere verbindliche Ziele der Raumordnung: das Konzentrationsgebot und das Integrationsgebot des Landes-Raumordnungsprogramms. Beide Vorgaben sollen nämlich eine strukturelle Zersiedelung verhindern – und genau dies könnte durch das DOS geschehen.

◼︎ Nun hängt es vom Landwirtschaftsministerium ab 

Damit wäre die geplante Erweiterung eigentlich vom Tisch, wenn da nicht Hannover wäre. Denn das hierfür zuständige Landwirtschaftsministerium könnte der Abweichung von den verletzten Zielen zustimmen. "Eine raumverträgliche Vorhabenrealisierung würde zudem voraussetzen, dass die in der landesplanerischen Feststellung genannten Maßgaben von der Stadt Soltau bei der weiteren Planung beachtet werden", erläutert Harald Kätker, der das Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg durchgeführt hat.