Zwei Angeklagte müssen sich wegen versuchten Mordes verantworten
Lüneburg, 24.09.2018 - Die Schießerei in Kaltenmoor vom April dieses Jahres wird am 27. September vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt. Vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht müssen sich zwei Angeklagte im Alter von heute 22 bzw. 25 Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt beiden Angeklagten zunächst zur Last, versucht zu haben, in sieben rechtlich zusammentreffenden Fällen einen Menschen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten und dabei zugleich eine gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben.


















