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Endlich Lärmschutz oder nicht?

Landkreis Lüneburg lädt zu Erläuterungstermin zum Bau der A39 ein

Lüneburg, 18.08.2017 - Wie wird sich der Verkehr bis 2030 auf der Lüneburger Ostumgehung entwickeln? Und was bedeutet das für die Lärmbelastung der Anwohner an der Strecke? Wer hat Anspruch auf Lärmschutz? Auf diese Kernfragen geht das Lärmgutachten "Prognosehorizont 2030" ein, das die Niedersächsische Landesstraßenbaubehörde bei einem Erläuterungstermin am 21. August um 17 Uhr in der Industrie- und Handelskammer vorstellt. Betroffene Bürger sind dazu eingeladen. 

Der Erläuterungstermin ist Teil eines Verfahrens, bei dem der Landkreis Lüneburg als Planfeststellungsbehörde erneut prüft, ob und wie die Menschen an der Ostumgehung entlastet werden können. Eigentlich sollte der Lärmschutz für die Anwohner mit dem Bau der A39 an den Verkehr angepasst werden. Weil bisher kein Termin für den Baustart der Autobahn feststeht, prüft der Landkreis nun noch einmal, welche Möglichkeiten es gibt.

In den letzten Wochen konnten Bürger, die im Bereich Lüne-Moorfeld an der Lüneburger Ostumgehung zwischen Ilmenaubrücke und Erbstorfer Landstraße wohnen, deshalb noch einmal ihre Vorstellungen zu einem besseren Lärmschutz an der Strecke einbringen. Bis zum 14. Juli hatten Betroffene und die Träger öffentlicher Belange Zeit, ihre Einwendungen abzugeben. Das Gutachten ist im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/ostumgehung abrufbar.