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Versuchte schwere räuberische Erpressung

28-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Lüneburg verantworten

Das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 27.06.2017 - Vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg beginnt am 28. Juni das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 28 Jahren, dem die Begehung von insgesamt 17 Straftaten im Zeitraum von Juni 2016 bis Januar 2017 zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zunächst vor, in insgesamt drei Fällen einen Betrug mit Mobiltelefonen begangen und in weiteren drei Fällen Betrug versucht zu haben, wobei er in den fünf Fällen im Jahre 2017 gewerbsmäßig gehandelt habe. Weiter wird ihm vorgeworfen, Mittäter angestiftet, diese bedroht und lebensgefährlich verletzt zu haben. 

Der Angeklagte habe sich jeweils im Zusammenwirken mit einem Mittäter in Lüneburger Mobilfunk-Shops begeben, um über durch den Mittäter abgeschlossene Mobilfunk-Verträge, auf die Zahlungen nicht geleistet werden sollten, Mobiltelefone zu erlangen. Nur in drei der sechs Fälle sei es zum Vertragsschluss und Aushändigung von Handys gekommen, die der Angeklagte verwertet habe.

Weiterhin legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, seine beiden Mittäter im Nachgang zu den vorgenannten Taten dazu angestiftet zu haben, die Entwendung ihrer Geldbörse nebst Ausweisdokumenten wahrheitswidrig bei der Polizei anzuzeigen und damit eine Straftat vorzutäuschen, was beide jeweils auch getan hätten. Hierdurch habe die Begehung der Betrugstaten durch die Mittäter verschleiert werden sollen.

Mitte November 2016 habe der Angeklagte, so die Anklageschrift, zudem eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen. Hierbei habe der Angeklagte den Geschädigten in dessen Bardowicker Wohnung zur Begleichung von Drogenschulden aufgefordert, ohne darauf einen Anspruch zu haben. Zur Untermauerung seiner Forderung habe er dem Geschädigten dabei ein Messer in den Oberschenkel gerammt, wodurch lebensgefährliche Verletzungen hätten verursacht werden können. Zu einer Zahlung sei es nicht gekommen.

Für den Zeitraum zwischen November 2016 und Januar 2017 wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten überdies die Begehung von drei Köperverletzungen sowie von drei gefährlichen Körperverletzungen, letztere tateinheitlich mit Bedrohung, vor. So habe der Angeklagte an zwei Tagen seine damalige Lebensgefährtin mit der Faust ins Gesicht und in einem weiteren Fall eine andere Person gegen die Brust geschlagen. Im Nachgang zur zweiten Körperverletzung an seiner damaligen Lebensgefährtin am 04.01.2017 habe er dieser und zwei weiteren anwesenden Personen damit gedroht, sie zu töten. Zugleich habe er seine damalige Lebensgefährtin, welche unter anderem Prellungen, Quetschungen und Hämatome davon getragen habe, mit seinen Händen gewürgt, die Kehle minutenlang mit einer Holzkeule zugedrückt und mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf getreten. Durch jeweils zwei weitere Taten habe der Angeklagte darüber hinaus den beiden weiteren Anwesenden mit der Keule gegen die Brust bzw. gegen den Arm geschlagen und diesen gegenüber geäußert, er sei der einzige, der die Wohnung lebend verlassen werde.

Schließlich soll sich der Angeklagte nach der Anklageschrift einer Urkundenunterdrückung und in einem weiteren Fall einer Sachbeschädigung schuldig gemacht haben. Im Anschluss an das vorstehende Tatgeschehen habe er das seiner Lebensgefährtin im Krankenhaus über ihre erlittenen Verletzungen ausgestellte Attest zerrissen, um dessen Verwendung in einem Strafverfahren zu verhindern. Am 16. Januar 2017 habe der Angeklagte, der auf seine Vorführung vor der Haftrichterin gewartet habe, eine Aluminiumschiene aus dem Fenster der Haftzelle des Amtsgerichts Lüneburg ausgebaut und an den Wänden erhebliche Kratzspuren verursacht.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Die Verhandlung beginnt am 28. Juni um 9.30 Uhr in Saal 21 des Landgerichts. Fortsetzungstermine sind auf den 03. und 05. Juli 2017 jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21 be-stimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind bisher 9 Zeugen, für den zweiten Verhand-lungstag 5 Zeugen geladen.