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AfD darf in die Arena

Gericht weist Beschwerde des Landkreises Lüneburg zurück

Die AfD darf sich freuen, die LKH Arena für ihren Landesparteitag nutzen zu dürfen. Foto: LGheuteLüneburg, 08.06.2022 - Eine Abfuhr hat sich heute der Landkreis Lüneburg beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg geholt. Das Gericht wies die Beschwerde des Landkreises zurück, womit dieser die Nutzung der LKH Arena durch die AfD verhindern wollte. Doch das Gericht entschied anders und begründete dies mit dem ursprünglichen Widmungszweck der Veranstaltungshalle. Der Landkreis reagierte kleinlaut auf den Beschluss.

Weil der Landkreis schon beim Verwaltungsgericht Lüneburg kein Glück mit der AfD-Ablehnung hatte, versuchte die Verwaltungsspitze es mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG). Doch aus dessen 10. Senat schloss sich voll und ganz der Entscheidung der Vorinstanz an.

Die dortigen Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass dem Landesverband der AfD als politischer Partei ein entsprechender Überlassungsanspruch zustehe. Denn bei der LKH-Arena handele es sich trotz der privatrechtlichen Trägerschaft um eine "zumindest konkludent gewidmete öffentliche Einrichtung". Deren Nutzung für einen Landesparteitag halte sich im Rahmen des Widmungszwecks.

◼︎ Umwidmung kam zu spät

Dass der Kreisausschuss des Landkreis am 12. April und damit nach dem Antrag der AfD beschloss, die LKH-Arena unter anderem für Veranstaltungen politischer Parteien nicht zur Verfügung zu stellen, beeindruckte das Gericht nicht. Der Landkreis habe den Widmungszweck der LKH-Arena nur deshalb geändert habe, um den AfD-Antrag ablehnen zu können, so die Richter. Ein solches Vorgehen sei mit der Pflicht der Kommunen zur Gleichbehandlung politischer Parteien nicht zu vereinbaren und dem Landkreis daher verwehrt.

In seiner Begründung ging das Gericht auch auf die Entscheidung des Senats über den Anspruch des AfD-Landesverbandes auf Überlassung der Sparkassen-Arena in Aurich ein. Anders als dort sei der Landkreis aufgrund der vertraglichen Verhältnisse in der Lage, die Zweckbindung der LKH-Arena gegenüber seiner privatrechtlichen Betriebsgesellschaft durch die Ausübung von Mitwirkungs- und Weisungsrechten durchzusetzen.

◼︎ Kreistag soll neue Nutzungsordnung beschließen

"Die Entscheidung des Gerichts werden wir als Landkreis akzeptieren", sagt Landrat Jens Böther. "Die Demokratie und damit die Rechte von politischen Parteien sind ein hohes Gut. Daher müssen wir die Halle in diesem Fall zur Verfügung stellen." Gleichzeitig betont er: "Ich habe weiterhin Sicherheitsbedenken gegen eine solche Veranstaltung im Landkreis Lüneburg. Die Ansichten der AfD verstoßen gegen wichtige Grundwerte unserer Gesellschaft, die es gerade in dieser angespannten Zeit besonders zu schützen gilt."

Am 7. Juli soll nun der Kreistag nachholen, was der Kreisausschuss am 30. Mai versucht hatte, vor Gericht aber scheiterte: Die Überlassung der Räume und Flächen der LKH Arena an politische Parteien, freie Wählergemeinschaften und ihnen nahestehende Organisationen zu politischen Zwecken soll ausgeschlossen werden. Die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH &Co. KG soll angewiesen werden, eine entsprechende Klarstellung in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen.