header

Landkreis weist Wahleinspruch gegen Kreiswahl 2011 zurück

Landkreis, 23.11.2011 - In seiner ersten Sitzung hat der neue Kreistag des Landkreises Lüneburg am vergangenen Montag den Wahleinspruch gegen die Kreiswahl 2011 in Amt Neuhaus als unbegründet zurückgewiesen. "Es gibt zwar Hinweise darauf, dass bei der Vorbereitung der Kreiswahl in Amt Neuhaus einige Dinge nicht richtig gelaufen sind", sagte Kreiswahlleiterin Monika Scherf in der Sitzung, "das Wahlergebnis wurde dadurch aber keinesfalls maßgeblich beeinflusst."

Die Neuhauser Kreiswahl-Kandidaten Jürgen Elvers und Thorsten Knebusch hatten mit ihrem Einspruch die Gültigkeit der Kreiswahl im Wahlbereich 7 angezweifelt. Ihre Vorwürfe richten sich hauptsächlich gegen den ehemaligen Bürgermeister von Amt Neuhaus, Dieter Hublitz, der in den Kreistag gewählt wurde. Die Kreisverwaltung hatte den Einspruch auch in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter in den vergangenen Wochen gründlich geprüft und dem Kreistag die Ablehnung empfohlen.

Wenn der Wahleinspruch berechtigt und die Kreiswahl in Amt Neuhaus damit ungültig gewesen wäre, hätten die Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Wahlbereich 7, also der Gemeinde Amt Neuhaus, der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Dahlenburg, erneut ihre Stimmen für die Kreiswahl abgeben müssen.