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Zuschüsse für Schulbedarf und Ferienfreizeit beantragen

Hansestadt, 11.07.2011 - Der Landkreis weist darauf hin, dass Familien, die Anspruch auf finanzielle Zuwendungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, im August pauschal 70 Euro für Schulbedarf erhalten können. Auch für Ferienfreizeiten können berechtigte Familien einen Zuschuss anfordern.

„Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, sollten die 70 Euro für Schulbedarf spätestens im August bei der Wohngeldstelle beantragen“, sagt Christian Ratzeburg, Fachdienstleiter Sozialhilfe und Wohngeld beim Landkreis Lüneburg, „dazu benötigen wir den Nachweis, dass das Kind am 1. August Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld hat.“ Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wird das Geld für Schulbedarf automatisch Anfang August ausgezahlt.

Ebenfalls im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten sind 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit. „Wenn ein Kind das Geld nicht für monatliche Beiträge, zum Beispiel für Sportverein oder Musikschule, benötigt, kann es bis zu 60 Euro als Zuschuss für eine Ferienfreizeit erhalten“, erläutert Ratzeburg.

Die Antragsvordrucke für das Bildungs- und Teilhabepaket sind in den Kommunalverwaltungen und im Jobcenter erhältlich. Außerdem stehen die Formulare im Internet unter www.lueneburg.de/bildungspaket zum Herunterladen bereit.

Sozialhilfe-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger wenden sich an ihr Sozialamt:
Hansestadt Lüneburg, Am Ochsenmarkt, 21335 Lüneburg, Fachbereich Familie und Bildung, Tel.: 04131-309-358 , Öffnungszeiten: montags und mittwochs von 8.30 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 13 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld, Tel.: 04131-26-1070, Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und nach Vereinbarung.

Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, wenden sich ans Jobcenter Lüneburg, Horst-Nickel-Str. 4, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131-60370, Öffnungszeiten: montags und dienstags von 7.45 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 7.45 bis 13 Uhr , donnerstags von 7.45 bis 14 Uhr (für Berufstätige bis 18 Uhr) und freitags von 7.45 bis 12.00 Uhr.