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Hausdurchsuchung bei AfD-Landeschef

Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen Armin-Paul Hampel wegen Betruges – Vorwurf bereits teilweise ausgeräumt

Lüneburg, 09.10.2017 - Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat gegen den niedersächsischen Landesvorsitzenden der AfD, Armin-Paulus Hampel, ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Betruges in zwei Fällen eingeleitet. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens fanden am heutigen Morgen Durchsuchungsmaßnahmen sowohl an seiner Privatanschrift im Landkreis Uelzen als auch in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle der AfD Niedersachsen in Lüneburg statt. Wie die Staatsanwaltschaft am Nachmittag mitteilte, habe sich der Betrugs-Vorwurf in einem der beiden Fälle nicht erhärtet.

Die Durchsuchung erfolgte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Betruges, welches aufgrund einer Strafanzeige aus dem April dieses Jahres eingeleitet wurde. Im Kern wurden gegen Armin-Paulus Hampel folgende Vorwürfe erhoben:

Zum einen soll er ein professionelles Kameraequipment nebst Zubehör an den niedersächsischen Landesverband der AfD verkauft und nicht geliefert haben. Zum anderen soll er einen Wahlwerbespot doppelt gegenüber dem niedersächsischen Landesverband der AfD abgerechnet haben. Hampel, der zum Ende der Durchsuchungsmaßnahmen zu diesen hinzukam, bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, sei bei der Durchsuchung in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle in Lüneburg tatsächlich ein professionelles Kameraequipment nebst Zubehör, an der Privatanschrift des Landesvorsitzenden eine entsprechende Rechnung über eine Kamera aufgefunden worden. "Nach vorläufiger Einschätzung hat sich der Vorwurf des Betruges im Hinblick auf das Kameraequipment somit nicht bestätigt", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Hinsichtlich des Vorwurfs der doppelten Abrechnung des Wahlwerbespots dauern die Ermittlungen noch an.

Die Staatsanwaltschaft wies "nachdrücklich" darauf hin, dass sie nicht nur be-, sondern auch entlastend ermittele und für den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gelte. Eine Erklärung, warum die Staatsanwaltschaft allerdings eine Woche vor der Landtagswahl in Hannover aktiv wurde, nachdem die Anzeige bereits im April bei ihr eingegangen war, gab die Behörde nicht ab.