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"Verbot sollte gestrichen werden"

SPD-Politikerin Schröder-Ehlers für Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen

Hannover/Lüneburg, 11.12.2018 - In der Diskussion um die Streichung des §219a des Strafgesetzbuchs zum Werbeverbot für Abtreibungen hat sich jetzt die Lüneburger SPD-Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers zu Wort gemeldet. "Der Niedersächsische Landtag hat sich fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, §219a StGB ersatzlos zu streichen, und das begrüße ich sehr", sagt Schröder-Ehlers. 

Für Frauen, die in einer sehr schwierigen Situation sind, sei es sehr wichtig, sich umfangreich informieren zu können. Zurzeit ist es Ärzten verboten, über ihr Angebot zu informieren. Auch die Bereitstellung von Adressen ist eingeschränkt. 

"Ich finde es wichtig, dass sämtliche Informationen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind, frei zugänglich sind, und diejenigen, die solche Informationen zur Verfügung stellen, hierfür keine Sanktionen befürchten müssen", erklärt Schröder-Ehlers.

Abtreibungen sind in Deutschland generell verboten und nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Zudem sei Ärzten standesrechtlich, insbesondere nach §27 der Muster-Berufsordnung, unter anderem anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung untersagt. "Eines weiteren Schutzes durch 219a StGB bedarf es daher nicht", ist die SPD-Abgeordnete überzeugt.