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Räuberische Erpressung und noch viel mehr

37-Jähriger muss sich wegen diverser Delikte vor dem Landgericht verantworten

Das Lüneburger Landgericht. Foto: LGheuteLüneburg, 15.03.2019 - Am Dienstag, 19. März, beginnt am Landgericht Lüneburg das Verfahren gegen einen heute 37-jährigen, der im vergangenen Jahr in Lüneburg insgesamt acht Taten, darunter räuberische Erpressung, begangen haben soll. Dem Angeklagten wird gleich eine ganze Latte von Straftaten vorgeworfen: räuberischer Diebstahl, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung, Nötigung und Bedrohung.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft dem Angeklagten vor, zwischen März und Juli 2017 in Lüneburg durch insgesamt acht Taten diverse Eigentums- und Gewaltdelikte begangen zu haben. So soll er im März bei einem Ladendiebstahl Gewalt gegen die Mitarbeiter eines Supermarktes angewendet haben, um das Diebesgut im Wert von rund 30 Euro zu behalten. Einem Mitarbeiter habe er dabei mit der Faust ins Gesicht geschlagen und einem anderen damit gedroht, ihn "abzustechen".

Im Mai habe er aus einem Auto ein Smartphone entwendet und sei etwas später durch ein Kellerfenster in ein Haus eingestiegen, wo er unter anderem eine Digitalkamera und Schmuck gestohlen habe. Nach seiner vorläufigen Festnahme kurze Zeit später habe er in der Gewahrsamszelle der Polizei an dem Rauchmelder und dem vergitterten Fenster einen Schaden von über 400 Euro verursacht.

Im Juni habe er die Jacken in der Garderobe eines Restaurants durchsucht und daraus 200 Euro Bargeld entwendet. Den Mitarbeiter, der ihn dabei beobachtet und verfolgt habe, habe er mit einem Faustschlag ins Gesicht von einer weiteren Verfolgung abgehalten. Schließlich habe er im Juni ein Opfer ins Gesicht geschlagen und unter Androhung weiterer Gewalt aufgefordert, für den Angeklagten einen Diebstahl zu begehen und das Diebesgut zu verkaufen. 

Die Verhandlung vor der 11. großen Strafkammer beginnt um 9.30 Uhr in Saal 121. Fortsetzungstermine sind auf den 21. und 22. März sowie auf den 1. April bestimmt. Für die ersten beiden Verhandlungstage sind jeweils acht Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen.