header

Keine Eile bei der Steuererklärung

Finanzämter starten mit Bearbeitung erst am 15. März

Hohe Symbolkraft hat diese Skulptur vor dem Lüneburger Finanzamt. Foto: LGheuteHannover, 19.01.2020 - Wer fleißig ist und seine Steuererklärung für 2019 bereits in diesen Tagen abgibt, muss auf den Steuerbescheid des Finanzamts noch etwas warten. Wie das Finanzministerium in Hannover mitteilt, werden die Finanzämter frühestens Ende März die ersten Bescheide verschicken. Denn die Bearbeitung der eingegangenen Erklärungen beginne erst am 15. März. Damit wollen die Behörden sicherstellen, dass ihnen die elektronisch zu übertragenden Daten für das Steuerjahr auch vollständig vorliegen.

Finanzminister Reinhold Hilbers macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass viele Steuerbürger ihre Steuererklärungen wesentlich einfacher erstellen können. Denn die Finanzämter erhalten inzwischen zahlreiche Daten beispielsweise zum Lohn, zu Renten, zur Altersversorgung oder zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf elektronischem Wege. Diese Daten müssten die nun nicht mehr selbst in ihre Einkommensteuererklärung eintragen – das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch. 

Deshalb seien die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2019 auch neu gestaltet worden. Felder für Daten, die den Finanzämtern in der Regel bereits elektronisch vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden. Wenn den Steuerbürgern keine abweichenden oder zusätzlichen Werte vorliegen, können sie bei der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung in Papierform auf die Anlagen N, R und Vorsorgeaufwendungen sogar ganz verzichten, so das Ministerium. 

Komfortabler sei zudem die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung über "Mein ELSTER" - Ihr Online-Finanzamt". Dabei können die Steuerbürger die dem Finanzamt vorliegenden Daten einfach über den Bescheinigungsabruf in die eigene Steuererklärung übernehmen. Anschließend können sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und die Erklärung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt übermitteln. Sobald der Steuerbescheid vorliege, sei es möglich, eventuelle Abweichungen von der Steuererklärung mit Hilfe des sogenannten Bescheiddatenabrufs zu überprüfen. 

"Die Digitalisierung ermöglicht es uns, die Steuererklärung wesentlich komfortabler zu machen. Ich kann nur jeden und jede ermuntern, die elektronischen Möglichkeiten zu nutzen. Dann werden in den Folgejahren viele persönliche Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernommen, was die Steuererklärung zusätzlich erleichtert", erklärte Hilbers. 

Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung frühzeitig in Papierform abgeben, kann das Finanzamt keine Auskunft darüber geben, ob die Steuererklärung bei ihm vorliegt. Grund dafür sei, dass das Finanzamt die Steuererklärungen einscannen müsse und das dafür erforderliche jährlich bundeseinheitlich programmierte Scanprogramm regelmäßig nicht vor Ende Februar des Folgejahres zur Verfügung stehe. 

Wichtig: Wer seine Steuererklärung noch mittels ELSTER-Formular an das Finanzamt übermittelt, sollte schon jetzt auf "Mein ELSTER" - Ihr Online-Finanzamt" umsteigen. Denn ELSTER-Formular könne letztmalig für die Steuererklärung 2019 verwendet werden und werd dann abgeschaltet.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet am 31. Juli.