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Corona: Urlauber müssen Region verlassen

Schärfere Vorgaben für Gastronomie, Übernachtungsbetriebe und Behinderten-Einrichtungen 

Lüneburg, 18.03.2020 - Der Landkreis hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise eingeleitet. Betroffen sind die Gastronomie, Übernachtungsbetriebe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen. Danach sind Übernachtungen zum Vergnügen – also touristische Zwecke – nicht mehr erlaubt, gleich ob im Hotel, in der Ferienwohnung, auf dem Campingplatz oder in der Jugendherberge.

Wer gerade in Hansestadt und Landkreis Lüneburg Urlaub macht, muss möglichst morgen, spätestens aber am 25. März seine Rückreise antreten, teilte die Kreisverwaltung am Abend mit.

Restaurants, Gaststätten und Mensen müssen dafür sorgen, dass das Virus dort möglichst nicht weiterverbreitet werden kann. Dazu gelten Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Tischen und reglementierte Besucherzahlen. Auch Hygienemaßnahmen und -hinweise seien wichtig. Geöffnet werden darf maximal zwischen 6 und 18 Uhr.

Menschen mit Behinderung dürfen die Werkstätten, Tagesförderstätten sowie weitere Angebote der Eingliederungshilfe möglichst nicht mehr betreten, sofern sie bei ihren Eltern oder anderweitig untergebracht sind. Dafür müssen die Träger dieser Einrichtungen sorgen. Es soll aber eine Notbetreuung geben. Ausnahmeregelungen soll es für Werkstätten für behinderte Menschen geben, die Essen für medizinische oder pflegerelevante Einrichtungen liefern.