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Corona: Virus im Ausland eingefangen?

Das müssen Reiserückkehrer beachten

Im Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg laufen derzeit die Fäden rund um die Eindämmung des Coronavirus zusammen. Foto: LGheuteLüneburg, 24.08.2020 - "Alle neu-infizierten Personen der zurückliegenden Woche sind Reiserückkehrer." Mit diesen Worten fasst Christopher Schäfer vom Fachbereich Soziales des Landkreises Lüneburg die aktuelle Situation an der Corona-Front zusammen. Doch wie sollen sich Urlauber und Reisende, die nach ihrem Aufenthalt im Ausland nach Deutschland zurückkehren, verhalten? "Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, ist es wichtig, dass die festgelegten Wege eingehalten werden", sagt Schäfer. Nachfolgend die aktuellen Regelungen für Reiserückkehrer.

 

◼︎ Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten

Für sie sind die Corona-Tests freiwillig, das heißt: Die Urlauber können selbst entscheiden, ob sie einen Abstrich machen lassen wollen. Die Corona-Tests sind innerhalb der ersten drei Tage nach Rückreise kostenfrei, Abstriche nimmt das Diagnosezentrum Rosche im Landkreis Uelzen vor.

◼︎ Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Sie sind zu mehreren Schritten verpflichtet. Um der Meldepflicht nachzukommen, gibt es verschiedene Wege. Wer mit dem Flugzeug einreist, kann sich noch im Flieger über sogenannte Aussteigerkarten beim Gesundheitsamt melden. Alternativ – zum Beispiel für Auto- oder Bahnreisende – gibt es auf der Internetseite unter www.landkreis-lueneburg.de/reiserueckkehrer ein entsprechendes Formular, das die Reiserückkehrer online ausfüllen müssen.

Ebenfalls gilt für Urlauber aus Risikogebieten die Corona-Testpflicht, das heißt: Ein Abstrich muss durchgeführt werden. Einige Länder bieten das noch vor Ort an. Allerdings akzeptiert das Gesundheitsamt nur Abstriche, die maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sind. In der Region führt das Diagnosezentrum Rosche die Corona-Tests durch, auch diese sind innerhalb der ersten drei Tage nach Rückreise kostenfrei. Eine schnelle Terminvergabe ist über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen unter www.kvn.de/coronatest möglich.

Absolut wichtig ist es gleichermaßen, die Quarantänepflicht einzuhalten. Diese darf nur für den Zeitraum des Abstrichs unterbrochen werden. Wer aus einem Risikoland zurück in den Landkreis kommt, muss sich auf direktem Weg nach Hause begeben. Wird das Virus bei der betroffenen Person nachgewiesen, gilt die Quarantäne für zwei Wochen, fällt das Ergebnis negativ aus, wird die Quarantäne aufgehoben.

Das Robert Koch-Institut aktualisiert die Liste der Risikogebiete fortlaufend. Den entsprechenden Link, das Reiserückkehrerformular und alle weiteren Informationen zum Corona-Virus gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/corona.

◼︎ Information und Beratung

Das Bürgertelefon des Landkreises Lüneburg berät unter der Nummer 04131-26-1000 von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr zu gesundheitlichen und rechtlichen Fragen rund um die Corona-Pandemie. Testtermine werden über die Hotline zur Zeit nicht vergeben, da die Kassenärztliche Vereinigung das Diagnosezentrum in Lüneburg Mitte Juli 2020 geschlossen hat. Abstrichtermine in den Schwerpunktpraxen werden über die niedergelassenen Ärzten vermittelt.