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Maskenstreit im Landtag

AfD-Landtagsabgeordneter Stephan Bothe ruft Staatsgerichtshof an

Stephan Bothe will die Maskenpflicht im Landtag von Hannover nicht akzeptieren. Foto: abgeordnetenwatch.deLüneburg/Hannover, 01.12.2020 - Muss ein Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags die Maskenpflicht beachten, wenn er den Landtag betritt? Darüber gibt es Streit zwischen dem Amelinghausener AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe und der Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Landretta. Bothe sieht sich durch die verhängte Maskenpflicht in seinen verfassungsmäßigen Rechten beschränkt. Der Streit ist nun vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof gelandet.

Weil er sich in seinen Rechten verletzt sieht, hat Bothe ein Organstreitverfahren gegen die Präsidentin des Nds. Landtages wegen Feststellung der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte aus Art .12 Satz 2 NV, Art. 14 NV eingeleitet, dem sich auch Christoph Emden (AfD) angeschlossen hat. 

Beide begehren die Feststellung, dass sie durch die Anordnung einer Maskenpflicht im Gebäude des Niedersächsischen Landtags in der Ausübung ihres freien Mandats verletzt seien, wie der Staatsgerichtshof in einer Pressemitteilung erklärt. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen an, für die Anordnung fehle es an einer Rechtsgrundlage, auch sei das Tragen einer Maske unverhältnismäßig. Antragsgegnerin ist die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages.

Der Antragsgegnerin, der Niedersächsischen Landesregierung und dem Niedersächsischen Landtag, ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, teilt das Gericht mit.

Auf eine LGheute-Nachfrage, ob Bothe sich nur im Landtag in seinen Rechten eingeschränkt fühle und ob er auch im normalen Umfeld wie bei einem Besuch von Supermärkten auf das Tragen von Gesichtsmasken verzichte, reagierte der Amelinghausener bislang nicht.