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Ist Krumböhmer für Arena-Desaster verantwortlich?

Landrat leitet Diziplinarverfahren gegen seinen Ersten Kreisrat ein

Gegen den Ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer wurde jetzt ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Foto: LGheuteLüneburg, 08.02.2021 - Fehlplanungen, Entscheidungsfehler, Vertuschungsvorwürfe, ausufernde Kosten – der Bau der Lüneburger Veranstaltungshalle Arena Lüneburger Land entwickelte sich gleich zu Beginn zu einem ausgewachsenen Desaster. Wer aber ist dafür verantwortlich? Als Landrat ist Jens Böther angehalten, für Klarheit zu sorgen. Am 1. Februar hat er deshalb auf Anraten der beauftragten Anwaltskanzlei HLP. Heiermann Losch ein Disziplinarverfahren gegen den Ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer eingeleitet, der bis zum Frühjahr 2019 das Projekt leitete.

Böther habe heute in der nicht-öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses über das eingeleitete Disziplinarverfahren berichtet, heißt es aus dem Kreishaus. Allen Beteiligten sei wichtig, das Verfahren nun gewissenhaft und zügig abzuschließen.

"Im vergangenen Jahr habe ich Herrn Krumböhmer in unserer Zusammenarbeit als engagierten und loyalen Beamten kennengelernt, dem das Wohl des Landkreises sehr wichtig ist", betont Böther, der im November 2019 als Nachfolger von Manfred Nahrstedt Chef des Landratsamts wurde. "Auch in seinem Interesse möchte ich als Dienstherr die Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen so schnell wie möglich prüfen und für Gewissheit sorgen." Jürgen Krumböhmer zeigt sich kooperativ: "Mir ist klar, dass der Landrat hier in der Pflicht steht. Deshalb biete ich ausdrücklich meine Mithilfe an."

Geführt wird das Verfahren intern im Rechtsamt des Landkreises Lüneburg, das in dieser Sache direkt dem Landrat unterstellt ist. Wie das Kreishaus berichtet, werde das Rechtsamt mehrere Anhaltspunkte für ein mögliches Dienstvergehen unter die Lupe nehmen, die sich aus früheren Untersuchungen zum Projektverlauf ergeben und vom Anwaltsbüro ausgearbeitet wurden. Konkret gehe es etwa um Fragen zum Vergaberecht, zu Vertragsangelegenheiten und zur Kostenentwicklung. Dabei sollen sowohl belastende als auch entlastende Momente berücksichtigt werden. 

Ziel eines Disziplinarverfahrens ist es herauszufinden, ob ein Beamter schuldhaft seine Pflichten verletzt hat. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, muss der Dienstherr ein Disziplinarverfahren einleiten und in diesem Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt ermitteln. Nach Abschluss der Ermittlungen hat er zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt und der Beamte damit entlastet wird oder ob eine Disziplinarmaßnahme notwendig wird.