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Hoffen auf die Kraft der Bremse

Lüneburgs Bundestagsabgeordnete zur Bundes-Notbremse – Die Regelungen in der Übersicht  

Lüneburg/Berlin, 22.04.2021 - Gestern wurde die Bundes-Notbremse im Bundestag beschlossen, heute stimmte der Bundesrat der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes zu. Kernpunkte dieses ab Sonnabend, 24. April, geltenden Gesetzes sind bundeseinheitliche Regelungen für eine nächtliche Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 100 und die Schließung der Schulen ab einem Wert von 165. Was die drei Lüneburger Bundestagsabgeordneten zur Notbremse sagen und wie sie im Bundestag abgestimmt haben, ist nachfolgend aufgeführt. 

"Auch ich habe mir nicht gewünscht und vorstellen können, einmal über ein solches Gesetz abzustimmen und habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht," erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Eckhard Pols. "Mir ist aber klar, dass einheitliche und konsequente Maßnahmen nötig sind, um der Pandemie Herr zu werden. Wir haben mancherorts stark steigende Inzidenzzahlen und einem Anstieg der Fallzahlen, die insgesamt auf viel zu hohem Niveau sind. Das spiegelt sich auch zunehmend auf den Intensivstationen wider. Zunehmend sind auch jüngere Menschen davon betroffen. Dem geht es nun entschieden entgegenzuwirken. Deshalb habe ich dem Gesetz heute zugestimmt." 

„In unsicheren Zeiten wollen die Menschen klare und einheitliche Regeln statt Kompetenzgerangel der Länder", sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze, die dem Gesetz ebenfalls zustimmte. "Die Einschnitte tun uns allen weh, bei vielen ist eine Schmerzgrenze erreicht. Doch wir können angesichts der hohen Fallzahlen nicht einfach so tun, als wäre nichts. Wir müssen verhindern, dass erneut viele tausend Menschen in unserem Land an Corona erkranken oder sogar sterben. Die Einschränkungen gelten von Samstag an gerechnet für 68 Tage. Ich setze auch jetzt, in der dritten Welle der Corona-Krise, auf unseren Zusammenhalt in der Gesellschaft und darauf, dass sich die Menschen an die Regeln halten." 

"Es ist richtig, dass nun endlich eine bundeseinheitliche Notbremse beschlossen wird. Allerdings reicht der Vorschlag der Bundesregierung nicht aus", sagt die Grüne-Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden. "Wir haben uns in zahlreichen Gesprächen mit der Koalition für dringende Nachbesserungen an diesem Paket eingesetzt. Wir konnten einige Verbesserungen erreichen, doch sind die Maßnahmen insgesamt nicht geeignet für eine wirksame Notbremse." Regelungen, die zu einseitig auf Einschränkung für Bildung und Privatleben setzen, seien weder konsequent genug, um vor der Epidemie zu schützen, noch verhältnismäßig. Durch ihre Weigerung, die Arbeitswelt bei den Tests wirklich verbindlich in die Pflicht zu nehmen, setzen Union und SPD die Wirksamkeit dieser Bremse aufs Spiel, kritisiert Verlinden die Notbremse. "Angesichts der angespannten Pandemielage stehen wir einer schnellen Umsetzung bundeseinheitlicher Regelungen nicht im Weg und haben uns deshalb bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf enthalten."

◼︎ Notbremse gilt längstens bis 30. Juni

Die sogenannte "Notbremse", die mit Paragraf 28b jetzt im Infektionsschutzgesetz fixiert ist, ist zeitlich befristet und an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft, die eines Beschlusses des Deutschen Bundestags bedarf. Derzeit ist die epidemische Lage bis zum 30. Juni festgestellt.

Zentrales Instrument ist die sogenannte bundeseinheitliche Notbremse. Diese sieht ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 automatische Maßnahmen vor. Im Gegensatz zum ersten Entwurf gilt die Ausgangsbeschränkungen nun von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens, sofern der 100er-Schwellenwert an drei Tagen in Folge überschritten wird. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis 24 Uhr erlaubt. Ausnahmen gibt es etwa für den Arbeitsweg, Arztbesuche oder andere dringende Fälle. Auch Kontaktbeschränkungen treten dann in Kraft. Läden dürfen nur noch für Kunden mit negativem Testergebnis und Termin öffnen. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren möglich. Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen Wechselunterricht verpflichtend, ab 165 Distanzunterricht.

◼︎ Gesetz gilt auch für Geimpfte

Die Bundes-Notbremse soll zwar für Einheitlichkeit sorgen und die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen auch wirklich durchsetzen. Allerdings sind Abweichungen weiterhin möglich, etwa wenn Länder schärfere Maßnahmen beschließen oder beschlossen haben – diese bleiben dann in Kraft.

Vorerst gelten die neuen Verordnungen auch für bereits geimpfte Personen. Allerdings ist im Gesetzestext die Möglichkeit vorgesehen, dass auch "Gebote und Verbote" erlassen werden können, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz die 100 überschreitet. Ausnahmen könnten damit für bereits Geimpfte oder Personen mit einem negativen Testergebnis gemacht werden.

◼︎ Bundesverfassungsgericht eingeschaltet

Mehrere Gruppen haben bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Notbremse angekündigt, darunter die FDP und die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Freien Wähler haben heute Beschwerde eingelegt, nachdem Bundespräsident Steinmeier das Gesetz unterzeichnet hatte.

 

 

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