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Im Rotlicht-Milieu gehen die Lichter wieder an

OVG setzt Prostitutionsverbot außer Vollzug

Noch sind die Jalousien im Lüneburger Rotlicht-Milieu unten, das Verbot der Prositution aber ist per heutigen Gerichtsbeschluss bereits vom Tisch.  Foto: LGheuteLüneburg, 08.06.2021 - In Niedersachsens Bordellen, Love-Mobiles und artverwandten Etablissements mit körpernahen Dienstleistungen dürfen ab sofort wieder Wünsche, Träume und Nöte der besonderen Art behandelt werden. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, das entsprechende Corona-Prostitutionsverbote des Landes heute vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.

Gegen das Verbot hat sich ein Antragsteller mit einem Normenkontrollantrag gewandt, der in Niedersachsen eine Prostitutionsstätte betreibt. Zur Begründung hat er laut Gericht geltend gemacht, die vollständige Untersagung sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme mehr und es liege ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor.

Dem schloss sich der der 13. Senat des OVG "unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens" an. Den "Regelungsadressaten" – auf Deutsch: Prostituierten – könnten vielmehr mildere Beschränkungen auferlegt werden, wie sie auch zur Förderung des legitimen öffentlichen Zwecks des Gesundheitsschutzes geeignet seien, erklärte das Gericht.

Auch würde nach Auffassung des Gerichts bei Aufrechterhaltung des Verbots der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Für das Gericht bestehen daher keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe, die eine weitere Aufrechterhaltung des umfassenden und ausnahmslosen Verbots rechtfertigen könnten.

Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die betroffene Regelung ist in Niedersach- sen gegenwärtig nicht zu beachten. Der Beschluss ist unanfechtbar.