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Waren es die schönen Augen?

Am Landgericht Lüneburg geht es um eine Vorspiegelung einer Liebesbeziehung und 45.000 Euro

Das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 02.07.2021 - Offenbar sind es nicht immer die Männer, die üble Absichten verfolgen. Dies zeigt ein Prozess, der am 6. Juli vor dem Landgericht in Lüneburg beginnt. Dann startet vor der 9. Strafkammer das Berufungsverfahren gegen eine heute 42-jährige Frau wegen gewerbsmäßigen Betruges. Ihr wird zur Last gelegt, im Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Zeit zwischen Juli 2016 und November 2017 unter Vorspiegelung einer Liebesbeziehung insgesamt 45.745 Euro von dem Geschädigten erhalten zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft habe sich die Angeklagte in neun Fällen Geldbeträge mit der Behauptung von dem Geschädigten überweisen lassen, diese zurückzahlen zu wollen, was sie aber tatsächlich nicht getan und auch nicht beabsichtigt habe.

Das Amtsgericht Dannenberg (Elbe) hatte die Angeklagte wegen dieses Tatvorwurfs durch Urteil vom 30. November 2020 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigerin der Angeklagten Berufung eingelegt, weshalb die Sache nun vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in zweiter Instanz verhandelt wird. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung, so das Gericht.

Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr in Saal 110. Der Fortsetzungstermin ist auf den 9. Juli um 9.15 Uhr in Saal 12 bestimmt. Zum ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.