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Einschränkungen wegen erhöhter Waldbrandgefahr

Landkreis, 06.05.2011 - Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Gefahr von Bränden in Wald, Moor und Heide dramatisch gestiegen. Der Landkreis Lüneburg appelliert daher dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an das Verbot zu halten, wonach in Wald, Moor und Heide oder in deren Nähe kein Feuer angezündet oder geraucht werden darf.

In einer heute erlassenen Verordnung des Landkreises wurde mit sofortiger Wirkung auch das Grillen auf den entsprechend angelegten Grillplätzen untersagt. Weiter legt die Verordnung fest, dass Kraftfahrzeuge, die mit einem Abgaskatalysator ausgerüstet sind, auf Flächen mit Bewuchs oder anderem brennbaren Material nicht abgestellt werden dürfen.

In Wäldern, Mooren und Heidegebieten ist es außerdem verboten, die markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Gemeinden werden überdies vom Landkreis gebeten, das Verbrennen von Abfällen in der freien Landschaft oder im Wald nicht zuzulassen und bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen.

Schließlich werden alle Ausflügler nachdrücklich gebeten, Zufahrten in die Wälder nicht zuzuparken, damit Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge im Brandfalle freie Fahrt haben. Außerdem sollen keine Flaschen oder Scherben im Wald liegengelassen werden, da Glas wie ein Brennglas wirkt und Brände auslösen kann.

Offenes Feuer in Wald, Moor oder Heide sollte auch bei kleinen Bränden sofort über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden.