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Zehntausend Tonnen vergiftetes Maisfutter in Niedersachsen

Mehr als 3.500 Betriebe betroffen - Ministerium: Verbraucher-Gefährdung unwahrscheinlich

Hannover, 01.03.2013 - Rund 10.000 Tonnen vergifteter Futtermais sind in Niedersachsen in Umlauf geraten. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilt, wurde in dem Futtermittel ein rund zehnfach überhöhter Wert des krebserregenden Schimmelpilzgiftes Aflatoxin B1 festgestellt. Betroffen seien mehr als 3.500 landwirtschaftliche Betriebe allein in Niedersachsen. Das aus Serbien stammende Futtermittel, insgesamt 45.000 Tonnen, wurde nach Angaben des Ministeriums über den Hafen in Brake importiert.

10.000 Tonnen dieser Lieferung seien bereits in Brake gesperrt worden, weitere 25.000 Tonnen in einer Lagerhalle in Bremen. Rund 10.000 Tonnen aber seien an 13 Futtermittelhersteller in Niedersachsen ausgeliefert worden, die den Mais zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Rinder, Schweine und Geflügel verarbeitet und an insgesamt 3.560 landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen sowie 14 landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen ausgeliefert haben. Geringere Anteile seien auch nach Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie in die Niederlande abgegeben worden.

Bei dem Futtermais wurde eine Höchstmengenüberschreitung von Aflatoxin B1 in Höhe von bis zu 0,204 Milligramm pro Kilogramm Futtermittel festgestellt, der zulässige Höchstwert liegt bei 0,02 Milligramm.

Entdeckt wurde der kontaminierte Futtermais im Rahmen der Rückverfolgung aufgrund eines positiven Aflatoxinbefundes in Hofmilch. Die belastete Milch sei inzwischen entsorgt worden, so das Ministerium.

In einer ersten Einschätzung geht das Ministerium nicht von einer Gefährdung der Verbraucher durch belastetes Tierfleisch oder Trinkmilch aus. Sollte sich im Laufe weiterer Untersuchungen herausstellen, dass bei einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben eine Höchstmengenüberschreitung im Mischfuttermittel zu erwarten ist, kann die Ablieferung von Hofmilch an Molkereien vorübergehend untersagt werden.