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Mehr Auslauf fürs Federvieh

Politik setzt sich für ein Ende der Aufstallpflicht in der Arche-Region ein

Amt Neuhaus, 11.05.2013 - Die bisher geltende Aufstallpflicht für Hühner, Gänse und Enten ist ein großes Hindernis für die Bemühungen der Artenschützer in der Arche-Region, die meist nur sehr kleine Tierbestände halten. Darauf hat Landrat Manfred Nahrstedt bei einem Ortstermin am vergangenen Mittwoch, 8. Mai,  Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen aufmerksam gemacht. Nahrstedt hatte die Mitglieder des Landtagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung in das Informationszentrum Storkenkate in Preten in der Gemeinde Amt Neuhaus eingeladen, um ihnen die Situation vor Ort vorzustellen.

Unter den Besuchern aus Hannover waren die Lüneburger Landtagsabgeordnete Miriam Staudte (Grüne) sowie Wiard Siebels (SPD) und Hans-Joachim Janßen (Grüne), die agrarpolitischen Sprecher beider Fraktionen im Landtag.

In der Archeregion Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg züchten engagierte Hofbesitzer und Privatleute zahlreiche bedrohte alte Haus- und Nutztierrassen, darunter auch Hühner, Enten und Gänse, die besonders viel Auslauf benötigen. In der Zugvogel-Saison im Frühjahr und Herbst - 1. März bis 30. April sowie 1. September bis 30. November - müssen die Tierhalter in Amt Neuhaus ihr Geflügel nach niedersächsischem Gesetz in den Stall sperren, um eine Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Von der jüngst im Bundestag beschlossenen Reform der Geflügelpest-Verordnung versprechen sich die Hühner- und Entenhalter im Amt Neuhaus jedoch eine Verbesserung. Die Neuregelung sieht vor, die generelle Aufstallpflicht aufzuheben und nur in begründeten Fällen anzuordnen. Das begrüßen sowohl Landrat Nahrstedt als auch die Artenschützer in der Arche-Region.

"Im gesamten Landkreis Lüneburg werden weniger als 50.000 Hühner gehalten, soviel wie in anderen Regionen in einem Stall untergebracht sind. Wir haben uns bisher in Mithaftung gefühlt, für die vielen Geflügelgroßhaltungen in den anderen niedersächsischen Regionen", sagte Nahrstedt in Preten. "Für die engagierten Artenschützer in der Arche-Region ist die Reform der Geflügelpest-Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung." Der Landrat fügte hinzu, es müsse jedoch sichergestellt werden, dass es auf Landesebene keinen neuen Erlass gebe, der die Aufstallpflicht für Niedersachsen und damit auch für die Tierhalter im Amt Neuhaus wieder verschärfe.

Die Landtagsabgeordneten machten sich persönlich ein Bild von der Situation im Amt Neuhaus und erfuhren, wie klein die Geflügelbestände in der Arche-Region tatsächlich sind. Amtsveterinär Thomas Volksdorf nannte die Zahlen: 858 Geflügelhalter sind im Landkreis Lüneburg insgesamt registriert, davon besitzen rund 800 Halter jeweils weniger als 50 Tiere. In der Arche-Region selbst besitzt kein Geflügelhalter mehr als 300 Tiere, beim größten Teil der Halter sind es dort nicht einmal 30 Hühner oder Enten. Diese Vögel bewegen sich überwiegend in artgerechter Freilandhaltung.

Vor diesem Hintergrund stelle die Aufstallpflicht für die Halter und ihre Tiere eine große Belastung dar, wie auch Hartmut Heckenroth von der Arche-Region Flusslandschaft Elbe (ARFE) bei dem Ortstermin in Preten betonte. Die Landtagsabgeordneten sprachen sich einvernehmlich dafür aus, dass die Reform der Geflügelpest-Verordnung auch in Niedersachsen unverändert greifen solle. Insbesondere in der Arche-Region sei die bisherige Regelung unverhältnismäßig. Vertreter beider Fraktionen kündigten an, einen verschärfenden Erlass auf Landesebene nicht mitzutragen.