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Geflügel muss in die Ställe

Landkreis Lüneburg verfügt Aufstellungspflicht für Elbregionen

Die Gemeinde Amt Neuhaus, die Stadt Bleckede und die Samtgemeinde Scharnebeck sind von der Aufstellungspflicht im Landkreis Lüneburg betroffen. Grafik: Landkreis LüneburgLüneburg, 11.11.2016 - Nach den Geflügelpest-Ausbrüchen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlässt jetzt auch der Landkreis Lüneburg per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel für Gebiete rechts und links der Elbe. Die Regelung tritt am kommenden Montag, 14. November 2016, in Kraft. Von der Aufstallungspflicht betroffen sind die Gemeinde Amt Neuhaus sowie Teile der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck. Die genaue Gebietsbeschreibung ist der Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen, die hier abrufbar ist.

Die Kreisverwaltung stützt sich in ihrer Entscheidung auf die aktuelle Risikobewertung durch das Friedlich-Löffler-Institut (FLI). "Für Hausgeflügelbestände besteht ein hohes Risiko für das Einschleppen von aviären Influenzaviren, also Vogelgrippe, durch Wildvögel", sagt Veterinär und Tierseuchenbekämpfer Thomas Volksdorf vom Landkreis Lüneburg. Das FLI empfiehlt die Aufstallung des Geflügels in Risikogebieten. "Darunter fallen Brut- und Rastgebiete von Zugvögeln, wie sie im Landkreis Lüneburg vor allem an der Elbe vorkommen", sagt Volksdorf.

Für Geflügelhalter im aufstallungspflichtigen Gebiet gilt: Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung, zum Beispiel Dach oder Folie, zu halten. Außerdem ist eine Seitenbegrenzung in Form einer Schutzvorrichtung, zum Beispiel einem Netz oder einem engmaschigen Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, erforderlich.

Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter und Privatpersonen, die Geflügel halten, zur Einhaltung von hygienischen Schutzmaßnahmen aufgefordert. Dazu gehört neben der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Geflügelhaltung auch das Tragen von Schutzkleidung. Füttern und Tränken des Geflügels im Freien und Kontakt zu Oberflächengewässern sind zu vermeiden.