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Elbe-Hochwasser: Benutzungsverbot für Deiche

Landkreis, 20.01.2011 - Wegen des zu erwartenden Hochwassers und zum Schutz des Hinterlandes ist es erforderlich, die für den Hochwasserschutz gewidmeten Deichstrecken für die Deichverteidigung freizuhalten. Der Landkreis Lüneburg als Untere Deichbehörde hat aus Sicherheitsgründen daher vorsorglich ein Benutzungsverbot für Deiche verfügt:

1. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Landkreises Lüneburg ist jede Benutzung (Betreten, Befahren und sonstige Handlungen) der Hochwasserschutzanlagen an Elbe, Sude und Krainke einschließlich der Deichverteidigungswege und der Zufahrten außer zum Zwecke der Deicherhaltung durch den Deichunterhaltungsträger und sonstige Hilfsorganisationen, mit sofortiger Wirkung untersagt.

2. Das Verbot tritt erst außer Kraft, wenn eine Entwarnung der Hochwassergefahr bekannt gegeben ist.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Verfügung wird angeordnet.

4. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.