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Rücksicht auf den Nachthimmel

Windkraftanlagen sollen künftig nur noch bei Bedarf blinken 

Schluss mit Blinken: Windkraftanlagen sollen künftig in der Nacht dunkel bleiben. Foto: LGheuteLüneburg, 18.12.18 - Anwohner und Naturfreunde können aufatmen, das störende nächtliche rote Blinken der Windkraftanlagen soll schon bald ein Ende haben – jedenfalls teilweise. Der Bundestag hat jetzt einer Beschlussempfehlung der Bundesregierung zugestimmt, wonach das Dauerblinken der Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen eingeschränkt werden soll. Wie der Lüneburger CDU-Bundestagsabgeordnete Eckhard Pols mitteilt, soll dafür die sogenannte "bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung" der Windenergieanlagen eingeführt werden.

"Damit blinkt das rote Warnlicht nachts künftig nur noch, wenn sich ein Flugzeug nähert, und es geht direkt wieder aus, wenn das Flugzeug nach kurzer Zeit die Schneise verlässt", erläutert dPols, der als stellvertretendes Mitglied dem Wirtschaftsausschuss angehört. Die Regelung gelte aber nur für Windkraftanlagen, die aufgrund ihrer Höhe ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen und einer Nachtkennzeichnungspflicht unterliegen. Vor allem ältere Windkraftanlagen unter 100 Metern müssten derzeit nicht nächtlich sichtbar gemacht werden.

Der Bürgermeister der Gemeinde Südergellersen, Steffen Gärtner, zeigt sich erfreut über die Neuregelung des Bundes: "Wir haben bei uns vor Ort 17 Windenergieanlagen, für die die Gesetzesänderung relevant ist. So wichtig uns als Gemeinde die Förderung der erneuerbaren Energien ist, rief das nächtliche Blinken der Anlagen jedoch auch kritische Stimmen hervor. Ich bin überzeugt, dass die Neuregelung ein richtiger Schritt in Richtung besserer Bürgerakzeptanz ist."

Möglich macht die Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung eine vom Bundestag beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 1. Juli 2020 in Kraft tritt und für bestehende wie für neue Windenergieanlagen gilt. Pols: "Viele meiner Fraktionskollegen und ich selber haben aus ihren Wahlkreisen immer wieder Klagen über das störende Lichtsignal zu hören bekommen. Und tatsächlich ist es alles andere als angenehm, wenn man sich zu entsprechender Uhrzeit an Ort und Stelle begibt. Vielfach ist es zudem einfach auch unnötig, etwa wenn überhaupt kein Flugzeug in der Nähe ist. Deshalb hat sich die Unionsfraktion für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung in besonderer Weise stark gemacht."

Zugute komme die Neuregelung auch der Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung, so Pols. Denn wenn keine neuen Standorte für Windenergieanlagen mehr ausgewiesen werden könnten, weil sie für die örtliche Bevölkerung vor allem mit Nachteilen verbunden wären, gerate die Energiewende ins Stocken. Pols betont aber: "Die Windenergie bleibt unverzichtbar, um den Anteil der fossilen Brennstoffe an der deutschen Energieversorgung noch weiter reduzieren zu können. Dazu verpflichtet uns etwa das Pariser Klimaschutzabkommen, zu dem wir als Union stehen."