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Wer sich ab morgen impfen lassen darf

Niedersachsen startet nächste Impfstufe – Auch Arztpraxen sollen eingebunden werden

Weil der Impfstoff knapp ist, muss weiterhin nach Priorisierung geimpft werden. Foto: Landkreis LüneburgHannover, 14.03.2021 - Von Morgen, Montag, 15. März, an beginnt in Niedersachsen die nächste Stufe der Corona-Impfstrategie. Dann können sich Personen, die als hochpriorisiert gelten – dazu zählen die Über-70-Jährigen, Menschen mit besonderen Erkrankungen, in besonderen Lebenslagen und Personal in bestimmten Einrichtungen sowie weitere Personenkreise – gegen Corona impfen lassen. Wer genau dazu gehört und wie die Impfungen durchgeführt werden, ist nachfolgend aufgeführt.

Die bisherigen Strukturen – kommunale Impfzentren und mobile Impfteams – sollen beibehalten werden, vermehrt sollen aber dann auch niedergelassene Ärzte impfen. Voraussetzung für schnelle Fortschritte sei aber eine zuverlässige und gesteigerte Belieferung mit Impfstoff, teilte das Gesundheitsministerium in Hannover mit. 

◼︎ Terminvergabe und Benachrichtigungen

Impfberechtige können im Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de oder telefonisch unter 0800-9988665 einen Termin vereinbaren. Dabei wird per Fragenkatalog zunächst die Anspruchsberechtigung überprüft. Ein Impftermin wird für das vom jeweiligen Landkreis betriebene Impfzentrum vergeben, sofern dort ausreichend Impfstoff vorhanden ist. Sollte es in dem zuständigen Impfzentrum keine freien Termine geben, ist die Registrierung für einen Wartelistenplatz möglich. Impfberechtigte erhalten automatisch den nächstmöglichen Termin, erklärt das Ministerium.

Ab Ende der kommenden Woche erhalten Personen, die älter als 70 Jahre sind, nach Jahrgängen gestaffelt von der Landesregierung ein persönliches Anschreiben mit allen wichtigen Informationen für die Anmeldung. Die Einladungen werden wochenweise nach Jahrgängen verschickt:

1.  79-, 78-, 77-Jährige
2.  76-, 75-, 74-Jährige
3.  73-, 72-, 71- und 70-Jährige

Um den Ansturm auf die Hotline abzumildern, werden Impfberechtigte gebeten, sich erst dann für einen Termin registrieren zu lassen, wenn sie das Anschreiben erhalten haben. "Alle impfwilligen und anspruchsberechtigen Personen erhalten auf jeden Fall einen Termin, wenn auch nicht gleich sofort oder im ersten Anlauf", sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Wichtig: Wer jetzt schon auf der Warteliste registriert ist – unter anderem Über 80-Jährige – behält seinen bevorzugten Terminanspruch. Darüber hinaus können weiterhin Personen aus der Priorisierungsgruppe 1 Termine vereinbaren beziehungsweise sich auf einen Wartelistenplatz setzen lassen.

◼︎ Impfzentrum oder Termin in einer Arztpraxis

In den Impfzentren werden bis auf weiteres alle mobilen Einzel-Personen geimpft. Deshalb werde der Großteil der Impfberechtigen eine Einladung für einen Termin im Impfzentrum erhalten, teilt das Ministerium mit.

Ab April sollen grundsätzlich alle Hausarztpraxen Corona-Schutzimpfungen vornehmen können. Wichtig hier: Durch die niedergelassenen Ärzte werden, solange die Impfstofflieferung begrenzt ist und die Priorisierungsgruppen des Bundes eingehalten werden müssen, nur bettlägerige beziehungsweise immobile Patienten per Hausbesuch und jetzt auch Anspruchsberechtigte mit schweren Erkrankungen geimpft. Hierbei werden die teilnehmenden Arztpraxen direkt auf die Patienten zugehen, so das Ministerium. Die Arztpraxen werden von den mobilen Teams mit Impfstoff versorgt.

Wie das ab April mögliche generelle Impfverfahren in Arztpraxen erfolgen soll, konnte das Ministerium noch nicht erläutern, da dafür die notwendigen Voraussetzungen durch den Bund noch nicht geschaffen seien.

Weiter fortgeführt wird die Impfung mit mobilen Teams in Einrichtungen wie beispielsweise Schulen und Kindergärten. Hierfür arbeiten Kommunen beziehungsweise Impfzentren eng mit den jeweiligen Einrichtungen zusammen und vereinbaren Sammeltermine. Sollte ein Mitarbeiter einer Einrichtung nicht an diesem Sammeltermin teilnehmen können, ist eine Einzelterminvergabe über das Impfportal möglich.

 

Diese Personengruppen gehören zur Priorisierungsgruppe 2 "Hohe Priorität" nach der Impfverordnung des Bundes:

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind