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Präsenz-Unterricht nur noch nach Selbsttest

Nach Ostern sind Tests an Niedersachsens Schulen verbindlich vorgeschrieben 

Verpflichtende Selbsttests sollen die Infektionsgefahr an Niedersachsens Schulen eindämmen. Foto: LGheuteHannover, 02.04.2021 - Nach den Osterferien am 12. April ist der Schulbesuch in Niedersachsen mit einer Corona-Testpflicht vorgeschrieben. Ab der ersten Schulwoche sollen alle Schüler und Beschäftigten in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden, gab das Kultusministerium bekannt. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt.

Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, heißt es in der Mitteilung. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Konkret geplant sind folgende Regelungen:

  • Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.
  • Die Tests sind verpflichtend.
  • Getestet wird selbst und zu Hause – vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.
  • Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schüler selbst.

Bei einem positiven Testergebnis sollen die Betroffenen zu Hause bleiben, die Schule informieren und Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufnehmen, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.

Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Damit sei die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit bei Tests zu Hause auch juristisch haltbar, erlärte das Ministerium. Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht. Ihnen werde geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine Testwoche mit sogenannten Laienselbsttests vor den Osterferien in den Schulen und zu Hause. Möglichst alle Schulen sollten die Gelegenheit bekommen, das Testen mindestens einmal mit den Schülern zu üben. Teilweise wurde in den Schulen getestet, teilweise zu Hause. Mit entsprechenden Testkits beliefert wurden die Schulen überwiegend über ein beauftragtes Zustellunternehmen. Die Testwoche und zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen, von Verbänden, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie aus der Schülerschaft ergaben nach Angaben des Kultusministeriums folgende Erkenntnisse:

  • Selbsttestungen werden von der überwiegenden Mehrheit als sinnvoller Baustein für mehr Infektionsschutz (in Schulen) gesehen.
  • Eindeutig bevorzugt werden Eigentests zu Hause. Regelmäßige Testungen in der Schule bieten zwar bessere Kontrollmöglichkeiten, haben aber auch Nachteile:
    • Schülerinnen und Schüler fühlen sich sehr unwohl bei Tests vor und in der Klasse.
    • Tests in der Schule und evtl. erforderliches Abholenlassen bei einem Positivtest sind sehr aufwendig.
  •  Die Selbsttestungen sind möglichst am Präsenztag noch vor Verlassen des eigenen Hauses durchzuführen, bevor es Richtung Schule geht.
  • Bei der Belieferung der Schulen muss der Versand so gesteuert werden, dass regelmäßig ausreichend Testkits in ausreichender Menge in der Schule vorhanden sind.

Die verpflichtenden Selbsttests ergänzen das bestehende Maßnahmenpaket, um Schüler und Beschäftigte im Präsenzunterricht zu schützen und nach einem teilweise monatelangen Lockdown trotz der aktuellen Infektionslage wieder zurück in die Schulen zu holen. Zu dem Gesamtpaket gehören außerdem:

  • inzidenzbasierte Unterrichtsmodelle mit Präsenzunterricht und Lernen zu Hause in jeweils kleinen Gruppen,
  • Abstands- und Hygieneregeln
  • Lüftungskonzept 20-5-20
  • Maskenpflicht außerhalb und zum Teil im Unterricht
  • Impfungen für Lehrkräfte

"Ich denke, wir haben mit dieser Lösung eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, die Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst gering hält", erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne gestern und fügte an: "Auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und möglicherweise unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt."