header

Kreis startet Impf-Aktionstage

Voranmeldung für Impfwillige nicht erforderlich

Lüneburg, 21.07.2021 - Noch mehr Menschen fürs Impfen gewinnen, dass ist das Ziel der niedersachsenweiten Impf-Aktion, an der auch der Landkreis Lüneburg teilnimmt. Von morgen, Donnerstag, 21. Juli, bis Sonnabend, 24. Juli, können sich Impfwillige ohne Anmeldung impfen lassen. "Wir schaffen es problemlos, täglich mehr als eintausend Impfwillige zu versorgen", erklärt der Leiter des Impfzentrums Mirko Dannenfeld.

Jeder Erwachsene kann in der Zeit von 8 bis 15 Uhr ins Impfzentrum kommen und erhält dann den Impfstoff von Johnson & Johnson oder von Astra-Zeneca, erklärt Dannenfeld.

Das Corona-Impfzentrum bietet für Menschen ab 18 Jahren die sogenannte Kreuzimpfung an, solange der Vorrat reicht. Das bedeutet: Der Vektor-Impfstoff von Astra-Zeneca wird für die Erstimpfung eingesetzt, für die Zweitimpfung wenige Wochen später verwenden die Ärzte die mRNA-Impfstoffe von Biontech oder Moderna.

"Die Ständige Impfkommission Stiko empfiehlt die Kreuzimpfung, damit der Körper eine möglichst starke Immunantwort auf das Virus entwickelt", erklärt der ärztliche Leiter des Corona-Impfzentrums, Privatdozent Dr. Sebastian Graefe. "Diese Impfkombination ist gut verträglich und bietet zudem einen noch besseren Schutz gegen die bekannten Virusvarianten als zwei Impfungen mit ein- und demselben Impfstoff. Der Astra-Zeneca-Impfstoff wird jedoch künftig vom Land Niedersachsen leider nicht mehr zur Verfügung gestellt."

Bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren gilt: Für sie ist ausschließlich der Biontech-Impfstoff zugelassen, eine Anmeldung über das niedersächsische Impfportal beziehungsweise über die Hotline ist erforderlich. Kinder und Jugendliche müssen grundsätzlich in Begleitung ihrer Eltern ins Impfzentrum kommen und eine Einverständniserklärung vorlegen.

Das Corona-Impfzentrum in der Zeppelinstraße ist während der Aktionstage von Donnerstag bis Sonnabend jeweils von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Besucher sollten etwas Wartezeit einplanen, teilt die Kreisverwaltung mit. Mitbringen müssen sie lediglich ihren Personalausweis und, sofern vorhanden, ihren Impfpass.