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Wieder verschärfte Corona-Regeln

Landkreis reagiert auf steigende Inzidenzwerte

Lüneburg, 25.07.2021 - Die Infektionskurve im Landkreis Lüneburg steigt rasant: Inzwischen liegt der 7-Tage-Inzidenzwert laut Robert Koch-Institut bei knapp unter 60, noch vor einer Woche lag die Inzidenz bei 2,2. Hauptverursacher sind laut Kreisverwaltung Jugendliche und junge Erwachsene, weil bei Feiern und privaten Treffen viele Kontakte zusammenkommen. Aufgrund des steigenden Inzidenzwertes hat der Landkreis Lüneburg am Freitag eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Damit gelten ab Dienstag, 27. Juli, noch strengere Regeln für die Stufe 2 nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Gestern traten zunächst die Regeln der Stufe 1 bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 in Kraft.

Eine Auswahl der strengeren Regeln bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 kurz und knapp im Überblick:

  • Bei Zusammenkünften drinnen und draußen sind maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig. Das gilt auch für private Feiern zu Hause. Kinder bis 14 Jahre zählen hierbei nicht mit, das Gleiche gilt für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis. Bei Spieltreffen dürfen bis zu zehn Kinder bis 14 Jahre zusammenkommen.
  • Gastronomische Betriebe bleiben geöffnet, dürfen im Innenbereich aber nur die halbe Kapazität bereithalten und ihre Gäste ausschließlich an Tischen bewirten. Innen ist ein negatives Testergebnis - alternativ Impf- oder Genesenennachweis – erforderlich, außerdem beginnt um 23 Uhr eine Sperrzeit. Auch draußen darf nur an Tischen bewirtet werden, ein Test ist allerdings nicht erforderlich.
  • Private geschlossene Feiern in der Gastronomie sind nur noch draußen und mit maximal 50 Personen zulässig. Alle Gäste benötigen ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis. Abstands- und Maskenpflicht sind zu beachten – solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde.
  • Clubs und Discotheken sind wieder geschlossen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kino, Theater, Zoos, Museen sowie im Sport gelten ebenfalls strengere Regeln, darunter teilweise Masken- und Testpflicht.
  • Im Tourismus-Bereich dürfen Gäste in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen Unterkünften weiterhin beherbergt werden. Neben dem Test bei Anreise ist zweimal wöchentlich ein Test erforderlich.
  • Alten- und Pflegeheime dürfen nur noch mit negativem Testergebnis – alternativ: Impf- oder Genesenennachweis – und Maske besucht werden.