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Corona-Regeln werden wieder gelockert

Kreis reagiert auf sinkende Inzidenzwerte – Weitere Lockerungen möglich

Lüneburg, 06.08.2021 - Nachdem die Corona-Infektionen, ausgelöst durch eine Abiturfeier in Bardowick, im Landkreis Lüneburg kurzzeitig in die Höhe schnellten, hat sich die Lage zwischenzeitlich wieder entspannt: Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute den fünften Tag in Folge unter 50. Damit darf der Kreis die Regeln wieder etwas lockern: Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt deshalb morgen, 7. August, in Kraft. Hierin enthalten sind wieder einige Ausnahmen, etwa für große private Feiern in der Gastronomie wie Hochzeiten sowie für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe.

Das sind die wichtigsten Regeln:

  • Private Treffen sind drinnen und draußen mit insgesamt zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Alternativ kann sich ein Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Zugehörige Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden genau wie vollständig Geimpfte und Genesene bei der Personenzahl nicht eingerechnet.
  • Für den Sport gelten überwiegend dieselben Regeln wie bisher. Demnach ist Kontaktsport unter freiem Himmel auch für über 18-Jährige zulässig.
  • In Kitas findet wieder Szenario A statt, das heißt, Gruppen dürfen sich auch mischen.
  • Für den Einzelhandel gelten nun die Bestimmungen der Stufe 2 des niedersächsischen Stufenplans: Einkaufen bleibt auch ohne einen negativen Testnachweis möglich, allerdings ist die Anzahl der Kunden je nach Geschäftsgröße begrenzt. Es besteht eine Maskenpflicht in den Geschäften und auch auf dem Wochenmarkt.
  • Für die Gastronomie gibt es weiterhin einige Ausnahmen von den strengen Corona-Regelungen bei einer Inzidenz über 35, das heißt: Die Innen- und Außengastronomie bleibt mit einem Hygienekonzept geöffnet, im Innenbereich dürfen die Tische nur bis zu 50 Prozent belegt werden. Buffets sind ab sofort wieder erlaubt, hierfür gibt es eine Ausnahme. Darüber hinaus ist für jeden Restaurant- oder Barbesuch ausschließlich im Innenbereich ein negativer Testnachweis, ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Ab 1 Uhr gilt eine Sperrzeit, von der vollständig Geimpfte und Genesene ausgenommen sind.
  • Private geschlossene Feiern in der Gastronomie – zum Beispiel Hochzeiten, Taufen oder runde Geburtstage – dürfen mit maximal 100 Personen innen und außen stattfinden. Alle Gäste müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.
  • Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen und maximal 500 Personen erlaubt. Diese Veranstaltungen müssen vom Landkreis Lüneburg ausdrücklich genehmigt werden.
  • Kinos und Theater dürfen mit einem Hygienekonzept geöffnet bleiben. Die Besucherinnen und Besucher benötigen für den Besuch den Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung.
  • Gottesdienste dürfen mit Hygienekonzept stattfinden. Solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde, muss eine medizinische Maske getragen werden. In der Gemeinde darf nach wie vor nicht gesungen werden.
  • Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen mit einem Hygienekonzept und 100-prozentiger Belegung öffnen. Hoteleigene Schwimmbäder dürfen von den hauseigenen Gästen genutzt werden.

Weitere Lockerungen könnten in der kommenden Woche möglich sein, wenn der Inzidenzwert fünf Werktage in Folge unter 35 liegt, kündigte die Kreisverwaltung an.

"Es ist wichtig, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und die Regeln einhalten", sagt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. "Mit Blick auf den Herbst hoffe ich sehr, dass sich noch mehr Menschen im Landkreis impfen lassen. Nur so schützen wir uns selbst und andere vor schweren Krankheitsverläufen, halten die Infektionszahlen niedrig und erhalten ein Stück Freiheit zurück."