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Quarantäne-Pflichtige müssen mit Kontrollen rechnen

Landkreis nimmt verstärkt Reiserückkehrer in den Blick 

Mitarbeiter des Ordnungsamts sorgen nicht nur wie hier für die Einhaltung der Corona-Regeln an der Amüsiermeile Stintmarkt in Lüneburg, sie sollen nun auch stichprobenartig die Einhaltung der Quarantäne-Pflicht bei Betroffenen prüfen. Foto: Stadt LüneburgLüneburg, 14.08.2021 - Urlauber und Reiserückkehrer, die aus einem Land mit aktuell hohen Coronavirus-Infektionszahlen wie Spanien, den Niederlanden, Portugal, Großbritannien oder Frankreich nach Deutschland zurückkehren, werden jetzt verstärkt in den Blick genommen. Grund ist die gestiegene Infektionsgefahr, die von ihnen ausgeht. Der Landkreis Lüneburg will nun mit Kontrollen für die Einhaltung der vorgeschriebenen Quarantäne-Maßnahmen sorgen. 

Etwa die Hälfte der Corona-Infektionen in der Region geht laut Kreisverwaltung aktuell von Reiserückkehrern aus. Doch die Quarantäne-Pflicht wird offenbar nicht von jedem eingehalten. "Leider haben in der Vergangenheit nicht alle diesen Grundsatz ernst genommen", sagt Dr. Marion Wunderlich, Leiterin des Gesundheitsamts. Deshalb hat der Landkreis Lüneburg entschieden, die Einhaltung der Quarantäne in Zukunft genau unter die Lupe zu nehmen – nicht nur bei Reiserückkehrern. Stichprobenartig überprüfen die Ordnungsämter im Kreis, ob Betroffene auch wirklich zu Hause sind. "Für die gute Zusammenarbeit mit den Kommunen vor Ort sind wir dankbar", so die Gesundheitsamtsleiterin.

Über die Kontrollen hinaus sollen diese Maßnahmen helfen, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus' zu begrenzen. 

◼︎ Regeln für Reiserückkehrer

Bei der Einreise nach Deutschland gilt seit Anfang August 2021: Jede Person ab 12 Jahren, die einreist – egal aus welchem Land -, muss bei der Einreise entweder einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfausweis haben.

Für die Rückkehr aus Virusvarianten- sowie Hochrisikogebieten gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei beiden gilt jedoch zunächst: Die Einreisenden sind dazu verpflichtet, den Landkreis Lüneburg über das Einreiseportal www.einreiseanmeldung.de über ihre Rückkehr zu informieren. Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen sich im Anschluss für zehn Tage in Quarantäne begeben, Einreisende aus einem Virusvariantengebiet für 14 Tage.

Rückkehrer aus Hochrisikogebieten können ihre Quarantäne jedoch verkürzen. Das heißt: Am fünften Tag nach der Einreise können sie sich mit einem weiteren PoC- oder PCR-Test freitesten lassen. Der Testnachweis muss dann im Einreiseportal hochgeladen und per E-Mail unter dem Betreff “Freitest Reiserückkehrer aus Land …“ an das Gesundheitsamt des Landkreises an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt werden.

Geimpfte oder genesene Rückkehrer beenden die Quarantäne in dem Moment, in dem sie dem Gesundheitsamt den Genesenennachweis oder Impfausweis vorlegen. Diese Dokumente können auch bei Anmeldung im Einreiseportal hochgeladen werden, so dass praktisch keine Quarantäne einzuhalten ist.

Einreisende aus einem Virusvariantengebiet können die 14-tägige Quarantäne nicht durch einen weiteren Test verkürzen. Nur diejenigen, die mit einem wirksamen Impfstoff gegen die Variante voll geimpft sind, können die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie den Impfnachweis dem Gesundheitsamt vorlegen. Ein weiterer Test ist nicht erforderlich. Entscheidend sei hier aber die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts.

Welche Länder aktuell als Hochrisiko- beziehungsweise als Virusvariantengebiete eingestuft werden, kann unter corona.landkreis-lueneburg.de/reise/ nachgelesen werden. Eine Kurzübersicht zu den Einreisevorschriften gibt es hier.