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DOS darf nicht weiter wachsen

Gericht weist Klagen der Stadt Soltau für Erweiterung ab – Handelskammer begrüßt die Entscheidung

Geschäftsaufgaben wie hier in Lüneburg sind teils auch auf das DOS zurückzuführen. Foto: LGheuteLüneburg, 23.06.2026 - Internet, Online-Anbieter – seit Jahren kämpft der traditionelle Einzelhandel gegen Umsatz-Schwund und Tiefstpreise, auch in Lüneburg. Doch die zahlreichen Leerstände selbst in den Haupt-Einkaufsmeilen der Stadt haben noch einen weiteren Grund: das Designer Outlet in Soltau. Das künstliche Einkaufsparadies auf der grünen Wiese zieht seit Jahren Kunden ab. Nun aber gibt es einen Punktsieg für den Handel in Lüneburg und anderen Orten: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat zwei Klagen der Stadt Soltau im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Designer Outlet Soltau (DOS) abgewiesen.

Nach der in der vergangenen Woche getroffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts darf das DOS vorerst nicht erweitert werden. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) begrüßt die Entscheidungen und sieht darin ein wichtiges Signal für verlässliche Raumordnung, faire Rahmenbedingungen und die Stärkung der Innenstädte im IHKLW-Bezirk. Zentrenrelevante Sortimente gehören nach Auffassung der IHKLW in die Innenstädte und Ortskerne – nicht auf zusätzliche großflächige Verkaufsflächen außerhalb gewachsener Lagen.

"Die Urteile bestätigen, dass die Ziele der Raumordnung nicht beliebig aufgeweicht werden dürfen. Gerade in Zeiten des Strukturwandels im Einzelhandel brauchen Innenstädte und Ortskerne verlässliche Rahmenbedingungen – und keine zusätzlichen großflächigen Angebote außerhalb gewachsener Zentren", sagt Jan Weckenbrock, Berater für Raumordnung und Stadtentwicklung bei der IHKLW.

Aus Sicht der IHKLW sind die Entscheidungen konsequent. Bereits im Zielabweichungsverfahren hatte die Kammer darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung über die im Landesraumordnungsprogramm festgelegte Obergrenze hinaus die Grundzüge der Planung berühren würde. Eine solche Zielabweichung wäre aus Sicht der IHKLW nicht gerechtfertigt gewesen.

◼︎ Schutz von Innenstädten und Ortskernen

Vor allem aber: Zusätzliche Verkaufsflächen im DOS würden den Wettbewerb zulasten bestehender Innenstädte und Ortskerne verschärfen. Besonders betroffen wären zentrenrelevante Sortimente wie Bekleidung, Schuhe und Sportartikel. Gerade diese Angebote tragen laut IHKLW in vielen Städten dazu bei, Frequenz zu sichern, Leerstände zu vermeiden und Innenstädte als Handels- und Begegnungsorte attraktiv zu halten.

"Unsere Innenstädte stehen ohnehin unter erheblichem Druck – durch Digitalisierung, verändertes Konsumverhalten und strukturelle Veränderungen im Handel. Wer sie stärken will, muss zentrenrelevante Sortimente auch dort halten. Die Urteile setzen dafür ein klares Zeichen", sagt Weckenbrock.

Die IHKLW hatte sich frühzeitig gegen die Erweiterung ausgesprochen. Die Vollversammlung bestätigte zuletzt 2023 die Position, wonach eine Ausnahme von den geltenden Regeln der Raumordnung es für die zusätzlichen Verkaufsflächen in Soltau nicht geben sollte. Die Kammer bezog sich damit auf die "strategische Leitlinie" der IHKLW, Innenstädte und Ortskerne zu stärken und gewachsene Versorgungsstrukturen zu sichern.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nach Angaben des Verwaltungsgerichts noch nicht vor. Gegen beide Entscheidungen ist die Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.

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