Hannover, 12.03.2013 - Die Niedersächsische Landesregierung hat heute beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts als Mitantragsteller im Bundesrat einzubringen. Niedersachsen wird sich damit dem Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg anschließen, der die Eheschließung auch von homosexuellen Paaren ermöglichen wird.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung des § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dahingehend vor, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. "Ich halte es für ein zwingendes Gebot der Gleichbehandlung, Partnern gleichen Geschlechts die Eheschließung zu ermöglichen", sagte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne).
Die Landesregierung setzt sich mit der heute beschlossenen Mitantragstellung für die vollständige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare ein. Dies sieht auch der rot-grüne Koalitionsvertrag vor.
Seit Jahren muss das Bundesverfassungsgericht Merckel und Co immer wieder aufzeigen, das die Politik der Regierung in Sachen Gleichstellung verfassungswidrig ist. Statt zu gestalten betreiben Frau Merckel und Herr Seehofer eine Gesellschaftspolitik der finsteren 50 er Jahre. Ähnliches gilt ja auch bezüglich der Frauenquote in Führungsetagen. Wer die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften missachtet und nichts von der Frauenquote hält, hat eindeutig die Mitte der Gesellschaft verpasst. Es wird Zeit diese Bundesregierung am 22.09.2013 aus der Verantwortung abzuwählen.