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"Freiwillig aufs Reisen verzichten"

Landesregierung reagiert auf OVG-Urteil 

Hannover, 16.10.2020 - Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das Berherbergungsverbot in Niedersachsen außer Vollzug zu setzen, teilte die Landesregierung in Hannover mit, dass die entsprechende Verordnung nicht mehr angewandt werde. Ungeachtet der gestrigen OVG-Entscheidung richtete sie gestern aber eine "herzliche Bitte" an alle Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb von Niedersachsen, freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten. 

Mit ihrer Bitte sucht die Landesregierung nun diesen Weg, um eine weitere Ausbreitung des Virus "so weit wie möglich zu verhindern". Darüber hinaus teilte sie mit, den Landkreisen und kreisfreien Städten stehe es frei, bei entsprechenden Gefahrenlagen ihrerseits gegebenenfalls "konkreter gefasste, gezieltere Maßnahmen zu ergreifen". Im Übrigen würden die Argumente des Oberverwaltungsgerichts genau analysiert und bei etwaigen weiteren Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigt werden.

Das Gericht hatte erklärt, dass sich das Beherbergungsverbot bei als rechtswidrig erweise. Das Verbot selbst sei schon nicht hinreichend bestimmt. Es erfasse Personen "aus" Risikogebieten, ohne festzulegen, ob diese Personen dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben müssten oder ein kurzzeitiger Aufenthalt genüge.

Weiter heißt es in der Entscheidung: Das Beherbergungsverbot beziehe sich auch auf Sachverhalte, die jedenfalls nicht offensichtlich mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden seien. Dies gelte für die Beherbergung als solche, aber auch für die eigentlichen Reisen. Der Antragsgegner habe auch auf Nachfrage des Senats keine nachvollziehbaren tatsächlichen Erkenntnisse dazu präsentieren können, welche Zahl von infizierten Personen in den letzten Wochen im Bundesgebiet und in Niedersachsen auf Reisen innerhalb des Bundesgebiets zurückzuführen seien. 

Zusammenfassend kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Verbot "unangemessen" in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Beherbergungsbetrieben eingreife. Das Verbot bewirke eine gravierende organisatorische Belastung und könne zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.