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Corona: Was ist erlaubt, was nicht?

Übersicht über aktuell im Landkreis geltende Verordnungen und Verfügungen

Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer zeigt, wo in der Lüneburger Innenstadt die Maskenpflicht besteht. Foto: LGheuteLüneburg, 03.11.2020 - Das Coronavirus hat nun auch den Landkreis Lüneburg voll erwischt. Gestern sprang der Inzidenzwert auf 56,5, die Corona-Ampel damit auf Rot. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Landkreis Maßnahmen getroffen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle halten zu können (LGheute berichtete). Was das für jeden Einzelnen hier im Landkreis konkret bedeutet, was verboten und was noch erlaubt ist, ist nachfolgend aufgeführt.

Die aktuellen Corona-Regeln im Landkreis Lüneburg

◼︎ Mund-Nasen-Schutz

  • In der Lüneburger Innenstadt müssen die Menschen montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Im Unterricht gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht.
  • Wie bisher muss in den meisten öffentlich zugänglichen Räumen wie im Einzelhandel, in Bus und Bahn, Arztpraxen, Verwaltungen etc. eine Maske getragen werden.
  • Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, soll generell immer eine Maske getragen werden.

◼︎ Treffen und Begegnungen

  • Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden.
  • Treffen im privaten und im öffentlichen Raum sind grundsätzlich nur noch mit bis zu zehn Menschen aus zwei Haushalten möglich. Es gibt hier einzelne Ausnahmen.
  • Touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt, Dienstreisen hingegen schon.
  • Religiöse Treffen einschließlich Trauungen, Beerdigungen, Firmungen etc. sind unabhängig von der Teilnehmerzahl zulässig, wenn es ein nachvollziehbares Hygienekonzept gibt, das die Details regelt.

◼︎ Geöffnet sind

  • Schulen, Kitas, Groß- und Einzelhandel, Friseursalons

◼︎ Geschlossen sind

  • Gastronomiebetriebe (Ausnahme: Abhol- und Bringdienste sind erlaubt),
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Bibliotheken, Tierparks, Saunen, Solarien, Spielhallen, Bordelle, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios

◼︎ Veranstaltungen

  • Weihnachtsmärkte finden im November nicht statt.
  • Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit sitzendem Publikum sind mit nicht mehr als 50 Besuchern zulässig. Veranstaltungen mit zeitweise stehendem Publikum können auf Antrag genehmigt werden.

◼︎ Sport

  • Fitnessstudios und Schwimmbäder sind geschlossen.
  • Mannschaftssport ist nicht erlaubt, Individualsport wie Joggen oder Tennis hingegen schon.
  • Profisport findet ohne Zuschauer statt.

 

Die aktuell geltende Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg kann hier heruntergeladen werden.