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Angeklagt wegen Mordes am eigenen Kind

Am 11. Februar beginnt vor dem Landgericht Lüneburg der Prozess gegen die 22-jährige Mutter

Das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 08.02.2021 - Mord an ihrem kurz zuvor geborenen Kind – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen eine 22-jährige Bardowickerin, die sich von Donnerstag, 11. Februar, an vor dem Landgericht Lüneburg verantworten muss. Laut Anklage soll die junge Mutter im September 2019 in Bardowick ihr Kind im Bad des von ihr und ihrer Familie bewohnten Einfamilienhauses zur Welt gebracht und es kurz darauf erwürgt oder erstickt haben.

In der Folgezeit soll die Angeklagte den toten Säugling zunächst mutmaßlich gekühlt an einem unbekannten Ort aufbewahrt und ihn dann im August 2020 auf dem Grundstück ihrer Familie abgelegt haben. Wie berichtet, hat die Angeklagte bereits eingeräumt, ihr Kind getötet zu haben.

Die 4. große Strafkammer hat das Hauptverfahren mit der Maßgabe eröffnet, dass auch ein Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht komme. Die Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr in Saal 21. Fortsetzungstermine sind auf den 15., 17., 23. und 24. Februar jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21 bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer fünf Sachverständige hinzugezogen.

Das Gericht weist darauf hin, dass wegen der Corona-Pandemie im Sitzungssaal nur ein begrenztes Platzangebot angeboten werden kann. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.