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Steuererklärung kann später abgegeben werden

Berlin, 27.06.2021 - Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben dafür in diesem Jahr mehr Zeit als sonst. Am Freitag stimmte der Bundesrat dem "Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie" zu, womit einmalig eine Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen beschlossen wurde. Der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung für 2020 ist jetzt der 31. Oktober 2021. Normalerweise endet die Frist am 31. Juli eines Jahres für das Vorjahr.

Für Steuerpflichtige, deren Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden, endet die Abgabefrist sogar erst am 31. Mai 2022, teilte das Finanzministerium in Hannover mit. Damit trage der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass immer noch viele Steuerberater mehrbelastet sind, weil sie ihre Mandanten bei Anträgen für Corona-Hilfen unterstützen.

Die vorgenannten Fristen gelten nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmer,

  • auf deren elektronischen Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag). Dadurch führt der Arbeitgeber monatlich etwas weniger Lohnsteuer ab.
  • die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat,
  • die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder
  • die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.

Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro für 2020 übersteigen.