Landkreis Lüneburg gibt Entwarnung
Lüneburg, 17.12.2015 - Entwarnung für die Geflügelhalter in der Region: Im Landkreis Lüneburg hat sich der Verdacht auf Geflügelpest nicht bestätigt. Das meldete heute der Landkreis Lüneburg. Das Veterinäruntersuchungsinstitut in Oldenburg hatte gestern Auffälligkeiten bei routinemäßigen Proben eines Geflügelbetriebes im Landkreis Lüneburg festgestellt. Daraufhin wurden in dem Betrieb noch am gleichen Tag erneut amtliche Proben vom Veterinäramt genommen und an das Untersuchungsinstitut in Oldenburg geschickt. Die virologische Untersuchung der Proben hat den Verdacht nicht bestätigt und die zuvor festgestellten Auffälligkeiten ausgeräumt.
vielen Dank für Ihren Hinweis. Allerdings wurde der Vorfall vom Landkreis Lüneburg als "Geflügelpest" und nicht als Vogelgrippe eingestuft. Und das Landwirtschaftsministerium in Hannover kennzeichnet in einer Mitteilung die Geflügelpest als "milde Form der Vogelgrippe". Konkret heißt es darin:
"In zwei Verdachtsfällen auf Vogelgrippe liegen nun die ersten Ergebnisse vor: Demnach hat sich in einem Betrieb mit Gänse-, Enten- und Hühnerhaltung im Landkreis Lüneburg nach ersten vorliegenden Untersuchungen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) der Verdacht nicht bestätigt. Allerdings muss hier noch die Untersuchung durch das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems abgewartet werden. Die FLI-Untersuchung im zweiten Fall liegt dagegen bereits vor: Bei einer im Landkreis Cuxhaven erlegten Stockente handelt es sich um die niedrigpathogene Form der Aviären Influenza mit dem Subtyp H5N1. Damit handelt es sich nicht um Geflügelpest. Diese milde Form der Vogelgrippe bei einem Wildvogel erfordert also keine weiteren Maßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung. Hinzu kommt, dass in der näheren Umgebung des Abschussortes keine Geflügelhaltungen vorhanden sind.
Mit bestem Gruß
Redaktion LGheute