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Ab morgen gilt Warnstufe 2

Landkreis reagiert auf weiter steigende Infektionszahlen und Lage in den Krankenhäusern

Lüneburg, 30.11.2021 - Von morgen, Mittwoch, 1. Dezember, an gilt im Landkreis Lüneburg die Warnstufe 2. Das gab die Kreisverwaltung mit Verweis auf die hohen Corona-Infektionen und die Lage in den Krankenhäusern am Abend bekannt. Mit der neuen Warnstufe gilt dann auch die 2G-plus-Regel. Der Landkreis folgt damit den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes.

Grundlage für die neue Warnstufe 2 ist laut Kreisverwaltung die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, die im Landkreis Lüneburg seit einiger Zeit über 100 liegt. Zudem überschreitet die landesweite Hospitalisierungsinzidenz, die die Neuaufnahmen von Covid-Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage abbildet, seit mehr als fünf Werktagen den Grenzwert von 6. 

Bestimmte Bereiche sind nach den neuen Regelungen nur noch für Personen zugänglich, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen können. Als Testnachweis ist ein negativer PCR-Test, der 48 Stunden lang gültig ist oder ein negativer PoC-Schnelltest mit 24-stündiger Gültigkeit – auch "Bürgertest" genannt – zulässig. Möglich ist auch ein Schnelltest unter Aufsicht vor Ort. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der 2G-plus-Regel ausgenommen.

Die wichtigsten Bereiche mit 2G-plus-Regel:

  • Veranstaltungen und Zusammenkünfte, aber auch private Feiern von mehr als 15 Personen in geschlossenen Räumen,
  • Innenbereich der Gastronomie; für den Außenbereich tritt die 2G-Regel in Kraft, dort dürfen damit nur Genesene und Geimpft bewirtet werden, die aber keinen zusätzlichen Test benötigen,
  • Beherbergung in Hotel und Pensionen etc. – benötigt wird hier ein Test bei Anreise und zweimal wöchentlich weitere Tests,
  • körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage im Innenbereich, im Außenbereich gilt hier 2G,
  • Kinos, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2G,
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen sowie generell in Duschen und Umkleiden, im Außenbereich gilt 2G; die Regelungen umfassen auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Saunen,
  • Weihnachtsmärkte im Innen- und Außenbereich bei Bewirtung oder Nutzung von Fahrgeschäften,
  • Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2G,
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2G,
  • Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen im Innenbereich, unter freiem Himmel gilt 2G, die Tickets müssen personalisiert sein.

In allen Bereichen mit 2G-plus-Regelung mit Maskenpflicht ist nur eine FFP2- oder KN95-Maske zulässig. Überall sonst – etwa im Einzelhandel – genügt wie bisher eine medizinische Maske.

Eine Übersicht über die Test-Möglichkeiten im Landkreis Lüneburg sowie die Warnstufe-2-Regelungen in den verschiedenen Lebensbereichen gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de.

Wie die Kreisverwaltung weiter erklärt, bemühe sich Landkreis Lüneburg darum, gemeinsam mit Anbietern wie ASB und DRK kurzfristig weitere Testkapazitäten zu schaffen.

 

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