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Bereiche sollen nachgebessert werden

Landkreis reagiert auf OVG-Urteil – Maskenpflicht gilt vorerst unverändert weiter

Wo sich im Freien nur wenig Menschen begegnen, brauche es auch keine Maskenpflicht, befand das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Nun muss der Landkreis nachbessern. Foto: LGheuteLüneburg, 04.05.2021 - Der Bereich für die Pflicht zum Tragen von Corona-Masken in der Lüneburger Innenstadt soll neu zugeschnitten werden. Das kündigte der Landkreis heute, einen Tag nach der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, mit. Anfang kommender Woche soll eine aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung veröffentlicht werden, die den Bereich in der Innenstadt neu festlegt. Darauf einigte sich heute Vormittag der Krisenstab des Landkreises. Bis dahin gelte die Tragepflicht weiter.

"Bis zur Neuregelung müssen aber alle Besucherinnen und Besucher – außer der Antragstellerin – die jetzigen Vorgaben beachten", erklärt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer die Rechtslage. 

Wie berichtet, hatte das Gericht die Allgemeinverfügung für rechtswidrig kritisiert. Der Landkreis habe seine rechtlichen Kompetenzen überschritten und unzulässiger Weise für einige Bereiche der Lüneburger Innenstadt die Maskenpflicht festgelegt. Konkret nannte das Gericht die Sülztorstraße, Salzstraße, Neue Sülze, Lindenstraße, Schießgrabenstraße, Am Schifferwall und Reichenbachstraße. Maskenpflicht dürfe nur dort angeordnet werden, wo sich viele Menschen auf engem Raum begegnen. Das sei in den genannten Starßen nicht der Fall.

Das räumt nun auch der Landkreis ein. "Wir werden den Bereich daher wieder verkleinern, etwa so wie im Herbst", erklärt Krumböhmer das weitere Vorgehen. "Zunächst warten wir aber die neue Corona-Landesverordnung ab, die ab dem 10. Mai neue Öffnungsschritte, etwa für Geschäfte, vorsieht." Die Auswirkungen auf die Innenstadt sollen in der neuen Allgemeinverfügung direkt berücksichtigt werden.

Ganz allein will der Landkreis an der peinlichen rechtlichen Niederlage aber nicht schuld sein. Schließlich sei der momentan noch gültige Maskenpflicht-Bereich von Hansestadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam vor dem Hintergrund des Modellprojekts erarbeitet worden. "Daran waren viele Akteure beteiligt", sagen Landrat Jens Böther und Oberbürgermeister Ulrich Mädge. Aktuell liegen die Pläne für das Modellprojekt auf Eis – und unter den jetzigen Bedingungen sei das Gebiet zu großzügig gefasst.

"Ich halte die Maskenpflicht in der Innenstadt grundsätzlich nach wie vor für sinnvoll, gerade wenn es eng wird", betont Landrat Jens Böther. Dort haben seit Monaten fast alle Passanten die Maske auf. "Das zeigt mir, dass die Menschen diese Maßnahme mittragen."

Der Landkreis zeigt sich aber auch lernfähig: Eine Allgemeinverfügung müsse für die Menschen "einsehbar, praktisch nachvollziehbar und verständlich sein". Dazu werde er sich auch wieder mit der Hansestadt abstimmen.