Hannover sieht Gefahr für Tierschutz - Landkreise sollen Einschätzung vornehmen
Hannover, 17.05.2015 - Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die von der Aufstallpflicht für Geflügel betroffenen Landkreise gebeten, die Maßnahmen auch im Interesse des Tierschutzes zu begrenzen oder aufzuheben. Grund für die Aufstallung waren zwei Geflügelpestausbrüche im vergangenen Jahr gewesen. Seitdem sind in Niedersachsen allerdings keine weiteren Fälle aufgetreten. Das Ministerium hat die Landkreise nun aufgefordert, eine aktuelle Risikoabschätzung der Situation vor Ort vorzunehmen. Außerdem sollen die Kreise auch im Sinne des Tierschutzes überprüfen, ob eine Aufstallung noch notwendig ist.










