Verwaltungsgericht Lüneburg kippt Verfügung der Stadt und empfiehlt Unterbringung in Turnhallen
Lüneburg, 09.10.2015 - Der Abriss-Stopp für das frühere Kinder- und Jugendheim in Wilschenbruch ist bedeutungslos. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat heute eine Verfügung gekippt, mit der die Stadt Lüneburg einen aus ihrer Sicht drohenden Abriss des Gebäudes verhindern wollte, um es als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können. Das Gericht hat einem Eilantrag des Eigentümers stattgegeben, der gegen diese Verfügung geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung weist das Verwaltungsgericht unter anderem darauf hin, dass die Stadt zunächst andere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen ausschöpfen müsse, beispielsweise die Nutzung von Turnhallen. Die Stadt reagiert auf die Entscheidung mit Unverständnis.












