OVG bestätigt Aufhebung der erhöhten Unterrichtsverpflichtung – Urteil rechtskräftig
Lüneburg, 14.07.2015 - Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Aufhebung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden vom 9. Juni ist rechtskräftig. Zugleich bekräftigte das Gericht seine Entscheidung in fünf weiteren Normenkontrollverfahren von verbeamteten Leitern von niedersächsischen Gymnasien gegen die ihnen auferlegte Unterrichtsverpflichtung.






