Oberverwaltungsgericht stimmt Klage von Hoteliers zu - Revision nicht zulässig
Lüneburg, 26.01.2015 - Schlechte Karten für Lüneburg, gute für Hotelbetriebe und Gäste der Hansestadt. Die erst 2013 beschlossene Bettensteuer, die zusätzliches Geld in die leere Haushaltskasse der Hansestadt spülen sollte, ist nicht zulässig. Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in zwei heute verhandelten Normenkontrollverfahren die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Beherbergungsteuer) vom 3. September 2013 (Az. 9 KN 59/14) sowie eine Übernachtungssteuer der Gemeinde Schulenberg im Oberharz (Az. 9 KN 309/13) für unwirksam erklärt.




