Erster Stadtrat hat korrekt gehandelt, Fachbereichsleiter nicht
Hansestadt, 21.06.2012 - Lüneburgs Erster Stadtrat Peter Koch hat beim Abschluss eines Pachtvertrages im Mai 2009 für die beabsichtigte Unterbringung der Jugendwerkstatt kein Dienstvergehen begangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg gestern entschieden. Der zuständige Fachbereichsleiter Eckhard Rödenbeck hingegen muss sich nach Auffassung des Gerichts ein Dienstvergehen im Vorfeld des Vertragsabschlusses vorwerfen lassen.