Landkreis Lüneburg verfügt Aufstellungspflicht für Elbregionen
Lüneburg, 11.11.2016 - Nach den Geflügelpest-Ausbrüchen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlässt jetzt auch der Landkreis Lüneburg per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel für Gebiete rechts und links der Elbe. Die Regelung tritt am kommenden Montag, 14. November 2016, in Kraft. Von der Aufstallungspflicht betroffen sind die Gemeinde Amt Neuhaus sowie Teile der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck. Die genaue Gebietsbeschreibung ist der Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen, die hier abrufbar ist.















