Landkreis hebt aktuelle Verfügung am Wochenende in Teilen auf
Lüneburg, 18.02.2017 - Die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Lüneburg wird am diesem Wochenende in Teilen aufgehoben. Weiterhin im Stall bleiben muss Hausgeflügel in den Vogelzuggebieten an der Elbe und weiteren für Wildvögel wichtigen Lebensbereichen. Das Aufstallungsgebiet befindet sich nordöstlich der Linie A39, Ostumgehung Lüneburg und B216 und schließt die Gemeinde Amt Neuhaus ein.




